Gesetze / Landesrecht Bayern / Förderberufsschulordnung
BSO-F§ 8 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in mehreren Förderschwerpunkten
Stand: 25.08.2026
Jugendliche mit Förderbedarf in mehreren Förderschwerpunkten werden in die Schule aufgenommen, die ihren sonderpädagogischen Förderbedarf am besten erfüllen kann; bei der Entscheidung soll auch die konkrete Situation der Jugendlichen in ihrem Umfeld berücksichtigt werden.