Gesetze / Landesrecht Bayern / Förderberufsschulordnung

BSO-F

§ 8 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in mehreren Förderschwerpunkten

Stand: 25.08.2026

Bayern

Jugendliche mit Förderbedarf in mehreren Förderschwerpunkten werden in die Schule aufgenommen, die ihren sonderpädagogischen Förderbedarf am besten erfüllen kann; bei der Entscheidung soll auch die konkrete Situation der Jugendlichen in ihrem Umfeld berücksichtigt werden.

§ 7 § 9