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BSO-F§ 27 Stundentafeln und Stundenpläne, Religionsunterricht, Ethikunterricht, Unterrichtszeit
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BSO-F/27#abs-1 (1) Für die Stundentafeln und Stundenpläne gelten die Stundentafeln in der Anlage; im Übrigen gilt § 36 BSO entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BSO-F/27#abs-2 (2) §§ 37 bis 39 BSO gelten entsprechend.