§ 47 Erlöschen des Amtes
Stand: 01.07.2026
Das Amt des Notars erlischt durch
Wird zitiert von 47 Entscheidungen zu § 47 BNotO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 22.03.2010 – NotZ 16/09Berufsrecht der Notare: Verfassungsmäßigkeit des Erlöschens des Notaramts mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren; Vereinbarkeit mit dem gemeinschaftsrechtlichen Verbot der Diskriminierung aufgrund Alters
- OLG Frankfurt am Main, 30.05.2014 – 2 Not 7/13
- BGH, 20.07.2015 – NotZ (Brfg) 12/14Verwaltungsrechtliche Notarsache: Wiedererlangung des Notarsamts nach dessen Erlöschen
- OLG Köln, 12.03.2013 – 2 X (Not) 9/12
- BGH, 21.08.2023 – NotZ (Brfg) 4/22EU-Rechtmäßigkeit der Altersgrenze für Notare
- BGH, 25.11.2013 – NotZ (Brfg) 11/13Erlöschen des Notaramtes wegen Erreichens der Altersgrenze
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 23.09.2025 – 1 BvR 1796/23Verfassungswidrigkeit der Altersgrenze von 70 Jahren nach § 47 Nr 2 Var 1, § 48a BNotO, soweit Anwaltsnotariat betroffen ist - Altersgrenze unter gegebenen Umständen nicht mehr angemessen und damit unverhältnismäßig - Unvereinbarkeit mit Art 12 Abs 1 GG - Fortgeltung bis 30.06.2026Zitiert von 15
- OLG Köln, 27.05.2025 – 36 Not 7/24
- BGH, 24.07.2024 – NotZ 1/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 47 BNotO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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29.12.2025 in Kraft
§ 47 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 320)
BGBl. 2025 I Nr. 320
BGBl. 2025 I Nr. 320
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07.07.2021 Ausfertigung
§ 47 geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 (BGBl. I 2363; 2022 I 666)
BGBl. 2021 I S. 2363
BGBl. 2021 I S. 2363 Gesetzgebungsmaterialien
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