§ 49 Strafgerichtliche Verurteilung
Stand: 01.08.2021
Wird zitiert von 7
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Nach Gewicht
- OLG Köln, 17.07.2017 – 2 VA (Not) 2/17
- BGH, 18.07.2011 – NotZ (Brfg) 10/10Notarsache: Rechtsschutzbedürfnis für gerichtliche Überprüfung eines erledigten Verwaltungsaktes - Fortsetzungsfeststellungsklage in verwaltungsrechtlichen Notarsachen
- BGH, 23.04.2018 – NotZ (Brfg) 4/17Notarsache: Ablehnung des Antrags eines früheren Notars auf Erteilung der Erlaubnis zur Weiterführung der Amtsbezeichnung mit dem Zusatz "außer Dienst"
- BGH, 08.11.2013 – NotSt (B) 1/13Notaramt: Vorläufige Amtsenthebung wegen gestalterischer Vorkehrungen für Kettenkaufverträge
- BGH, 04.04.2001 – 5 StR 68/01Zitiert von 4
- BGH, 14.07.2000 – 3 StR 454/99Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 49 BNotO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Eine strafgerichtliche Verurteilung führt bei einem Notar in gleicher Weise zum Amtsverlust wie bei einem Beamten nach § 24 Absatz 1 des Beamtenstatusgesetzes.