§ 48a Altersgrenze
Stand: 01.08.2021
Die Notare erreichen mit dem Ende des Monats, in dem sie das siebzigste Lebensjahr vollenden, die Altersgrenze.
Wird zitiert von 64 Entscheidungen zu § 48a BNotO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 23.09.2025 – 1 BvR 1796/23Verfassungswidrigkeit der Altersgrenze von 70 Jahren nach § 47 Nr 2 Var 1, § 48a BNotO, soweit Anwaltsnotariat betroffen ist - Altersgrenze unter gegebenen Umständen nicht mehr angemessen und damit unverhältnismäßig - Unvereinbarkeit mit Art 12 Abs 1 GG - Fortgeltung bis 30.06.2026Zitiert von 15
- OLG Bremen, 16.09.2022 – 2 Not 1/22Zitiert von 1
- BGH, 22.03.2010 – NotZ 16/09Berufsrecht der Notare: Verfassungsmäßigkeit des Erlöschens des Notaramts mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren; Vereinbarkeit mit dem gemeinschaftsrechtlichen Verbot der Diskriminierung aufgrund Alters
- OLG Frankfurt am Main, 30.05.2014 – 2 Not 7/13
- BGH, 25.11.2013 – NotZ (Brfg) 11/13Erlöschen des Notaramtes wegen Erreichens der Altersgrenze
- BVerfG, 05.01.2011 – 1 BvR 2870/10Nichtannahmebeschluss: Altersgrenze von 70 Jahren für Notare (§§ 47 Nr 1, 48a BNotO) als zulässige Ungleichbehandlung iSd Art 6 Abs 1 EGRL 78/2000 - keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGHZitiert von 14
Zuletzt entschieden
- BGH, 06.07.2026 – NotZ (Brfg) 5/25Notarbesetzungsverfahren: Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung bei Nichteinhaltung der allgemeinen Wartezeit (§ 5b Abs. 1 Nr. 1 BNotO) Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Aachen, 01.12.2025 – 5 K 1293/25Zitiert von 1
- OLG Köln, 27.05.2025 – 36 Not 7/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 48a BNotO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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07.07.2021 Ausfertigung
§ 48a geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 (BGBl. I 2363; 2022 I 666)
BGBl. 2021 I S. 2363
BGBl. 2021 I S. 2363 Gesetzgebungsmaterialien
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