Gesetze / Bundesnaturschutzgesetz
BNatSchG§ 26 Landschaftsschutzgebiete
Stand: 01.02.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BNatSchG%202009/26#abs-1 (1) Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BNatSchG%202009/26#abs-2 (2) In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter besonderer Beachtung des § 5 Absatz 1 und nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BNatSchG%202009/26#abs-3 (3) In einem Landschaftsschutzgebiet sind die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen sowie der zugehörigen Nebenanlagen nicht verboten, wenn sich der Standort der Windenergieanlagen in einem Windenergiegebiet nach § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) befindet. Satz 1 gilt auch, wenn die Erklärung zur Unterschutzstellung nach § 22 Absatz 1 entgegenstehende Bestimmungen enthält. Für die Durchführung eines im Übrigen zulässigen Vorhabens bedarf es insoweit keiner Ausnahme oder Befreiung. Bis gemäß § 5 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes festgestellt wurde, dass das jeweilige Land den Flächenbeitragswert nach Anlage 1 Spalte 2 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes oder der jeweilige regionale oder kommunale Planungsträger ein daraus abgeleitetes Teilflächenziel erreicht hat, gelten die Sätze 1 bis 3 auch außerhalb von für die Windenergienutzung ausgewiesenen Gebieten im gesamten Landschaftsschutzgebiet entsprechend. Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht, wenn der Standort in einem Natura 2000-Gebiet oder einer Stätte, die nach Artikel 11 des Übereinkommens vom 16. November 1972 zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (BGBl. 1977 II S. 213, 215) in die Liste des Erbes der Welt aufgenommen wurde, liegt.
Wird zitiert von 242 Entscheidungen zu § 26 BNatSchG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 20.11.2023 – 21 D 24/21.NEZitiert von 3
- OVG Niedersachsen, 30.10.2017 – 4 KN 275/17Zitiert von 22
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2021 – 8 C 10349/20Zitiert von 4
- OVG Niedersachsen, 27.02.2025 – 4 KN 65/20Zitiert von 5
- OVG NRW, 10.12.2024 – 21 D 86/22.NEZitiert von 1
- BVerwG, 29.11.2018 – 4 CN 12/17Einbeziehung eines Grundstücks in ein Landschaftsschutzgebiet; VerhältnismäßigkeitZitiert von 10
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 26.08.2026 – 18 L 2523/26Erfolgloser Eilantrag gegen versammlungsrechtliche Beschränkung eines Protestcamps in einem Landschaftsschutzgebiet Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 14.07.2026 – 22 D 171/25.AKImmissionsschutzrecht: Reichweite der Fixierung der Sach- und Rechtslage bei verspäteter Behördenbeteiligung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 10.02.2026 – 22 D 169/25.AKZitiert von 15
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 26 BNatSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.07.2022 Ausfertigung
§ 26 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I 1362, 1436)
BGBl. 2022 I S. 1362
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13.05.2019 Ausfertigung
§ 26 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I 706)
BGBl. 2019 I S. 706
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07.08.2013 Ausfertigung
§ 26 geändert durch Artikel 4 Abs. 100 14. 8. 2018 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I 3154)
BGBl. 2013 I S. 3154
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