Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 19/7375 · S. 89
Zu Artikel 8 (Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes)
Zu Artikel 8 (Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes) Die Ergänzung des § 15 BNatSchG um einen neuen Absatz 8 ermöglicht den Erlass einer Bundeskompensations- verordnung für Vorhaben, die ausschließlich durch die Bundesverwaltung ausgeführt werden. Davon werden Vor- haben erfasst, die beispielsweise in den Zuständigkeitsbereich der BNetzA, der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, des Eisenbahn-Bundesamtes, des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hyrographie und künftig des Fernstraßen-Bundesamtes fallen. Für diese Projekte ist eine Standardisierung der Anwendung der naturschutz- rechtlichen Eingriffsregelung besonders wichtig, da sie auch länderübergreifender oder grenzüberschreitender Natur sein können. Eine länderspezifische Anwendung der Eingriffsregelung kann hier zu unterschiedlichen Kompensationsbedingungen für dasselbe Vorhaben führen. Dies kann die Genehmigung der vorhaben verzögern und erschweren. Durch den Erlass einer Bundeskompensationsverordnung für Bundesvorhaben sollen die Kom- pensationsbedingungen für diese Vorhaben künftig vereinheitlicht und die Genehmigung der Vorhaben beschleu- nigt werden. Durch den Verweis in Satz 1 auf Absatz 1 sowie Absatz 7 wird die Möglichkeit eröffnet, Konkretisierungen zum Vermeidungsgebot vorzunehmen sowie das Nähere zur Kompensation im Sinne des Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 und 2 zu regeln. Es ist beabsichtigt, die Anforderungen im Rahmen der gesetzlich bestehenden Verpflichtungen zur Kompensation von Beeinträchtigungen bei Eingriffen in Natur und Landschaft für die genannten Vorhaben weiter zu konkretisieren und zu standardisieren. Nach Satz 2 muss die Verordnung innerhalb von drei Monaten nach dem Inkrafttreten der Ermächtigungsgrund- lage dem Bundestag zugeleitet werden. Satz 3 räumt sodann dem Bundestag eine Mitw
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.199 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/7375, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 313.607–315.806 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 76cb7a892b6860fd….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP