Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 20/2354 · S. 24
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Die Inhaltsübersicht ist wegen der Einfügung von §§ 45b bis 45d zu ergänzen. Zu Buchstabe b Die Inhaltsübersicht ist aufgrund der Änderung der Überschrift in § 74 anzupassen. Zu Buchstabe c Die Inhaltsübersicht ist wegen der Anfügung der Anlagen zu § 45b Absatz 1 bis 6 und 9 sowie § 45d Absatz 2 zu ergänzen. Zu Nummer 2 Der neu eingeführte § 26 Absatz 3 soll zu einer größeren Flächenverfügbarkeit für den Ausbau von Windenergie an Land führen. Landschaftsschutzgebiete sollen bei der Planung vollumfänglich betrachtet und Gebiete für Windenergie dort ausgewiesen werden können. Innerhalb von Landschaftsschutzgebieten sollen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen zugelassen werden können, wenn sich der betreffende Standort in einem Gebiet befindet, das nach § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes für die Windenergienutzung ausgewiesen ist. Dies gilt auch bei entgegenstehenden Bestimmungen der Erklärung zur Unterschutzstellung nach § 22. Eine zusätzliche Ausnahme nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung oder eine Befreiung nach § 67 ist nicht erforderlich. Solange ein Land bzw. ein regionaler oder kommunaler Planungsträger die von ihm zu erfüllenden Flächenaus weisungsziele nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz nicht erreicht, sollen Windenergieanlagen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten zudem auch außerhalb von planerisch für die Windenergie ausgewiesenen Gebie ten zugelassen werden können. Die vorgenannten Regelungen gelten jedoch nicht für Standorte, die in Natura 2000-Gebieten oder Stätten zum Schutz des Weltkultur- oder Naturerbes liegen. Zu Nummer 3 Zu § 45b Der neue § 45b enthält Regelungen, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung mit Blick auf den
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 40.714 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 20/2354, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 59.982–100.696 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.11) +D1D2D3 · Prüfwert 1bb5787152452921….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP