Gesetze / Bundesnaturschutzgesetz
BNatSchG§ 25 Biosphärenreservate
Stand: 01.03.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BNatSchG%202009/25#abs-1 (1) Biosphärenreservate sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BNatSchG%202009/25#abs-2 (2) Biosphärenreservate dienen, soweit es der Schutzzweck erlaubt, auch der Forschung und der Beobachtung von Natur und Landschaft sowie der Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BNatSchG%202009/25#abs-3 (3) Biosphärenreservate sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen über Kernzonen, Pflegezonen und Entwicklungszonen zu entwickeln und wie Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete zu schützen. § 23 Absatz 4 gilt in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten entsprechend.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BNatSchG%202009/25#abs-4 (4) Biosphärenreservate können auch als Biosphärengebiete oder Biosphärenregionen bezeichnet werden.
Wird zitiert von 18 Entscheidungen zu § 25 BNatSchG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2018 – 2 L 114/16Zitiert von 10
- VG Schwerin, 05.08.2024 – 2 A 1990/18 SN
- VG Kassel, 02.03.2016 – 1 K 1122/13.KSZitiert von 13
- OVG NRW, 25.02.2015 – 8 A 959/10Aufhebung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Windenergieanlagen wegen fehlerhafter UVP-Vorprüfung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 136
- VGH Baden-Württemberg, 19.11.2025 – 14 S 103/25Zitiert von 2
- VG Minden, 21.09.2022 – 9 K 4760/18Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 12.05.2022 – 5 Kart 3/21 (V)
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2019 – OVG 2 A 4.19Unwirksamkeit eines Teilregionalplans Windenergienutzung wegen Mängeln der Auslegungsbekanntmachung und fehlerhafter Tabuzonen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 50
- VG Minden, 27.09.2018 – 11 K 6694/16
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 25 BNatSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.08.2021 Ausfertigung
§ 25 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I 3908)
BGBl. 2021 I S. 3908
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13.05.2019 Ausfertigung
§ 25 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I 706)
BGBl. 2019 I S. 706
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