Gesetze / Bundeskleingartengesetz
BKleingG§ 9 Ordentliche Kündigung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 35
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 17.07.2025 – III ZR 92/24Altvertrag über die Anpachtung eines Kleingartens: Ordentliche Kündigung wegen Hinderung der Gemeinde an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung - Kündigung eines fiktiven DauerkleingartensZitiert von 1
- BGH, 13.02.2014 – III ZR 250/13Pachtvertrag über ein Kleingartengrundstück: Kündigung wegen beabsichtigter anderer bauplanungsrechtlich zulässiger Nutzung auf Grundlage eines übergeleiteten Bebauungsplans und Darlegungslast des VerpächtersZitiert von 6
- BGH, 23.07.2026 – III ZR 9/26Kündigung eines in einer Kleingartenanlage gelegenen Pachtgrundstücks mit Gemeinschaftseinrichtungen
- OLG Brandenburg, 06.10.2015 – 6 U 79/14Zitiert von 3
- BGH, 23.07.2026 – III ZR 11/26
- LG Köln, 18.07.2024 – 6 S 99/23Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- AG München, 05.12.2025 – 452 C 5755/25
- VG Köln, 15.10.2025 – 8 K 5491/23
- OLG Brandenburg, 25.03.2025 – 3 U 120/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 BKleingG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BKleingG/9#abs-1 (1) Der Verpächter kann den Kleingartenpachtvertrag kündigen, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BKleingG/9#abs-2 (2) Die Kündigung ist nur für den 30. November eines Jahres zulässig; sie hat spätestens zu erfolgen
dieses Jahres. Wenn dringende Gründe die vorzeitige Inanspruchnahme der kleingärtnerisch genutzten Fläche erfordern, ist eine Kündigung in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 und 6 spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des nächsten Monats zulässig.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BKleingG/9#abs-3 (3) Ist der Kleingartenpachtvertrag auf bestimmte Zeit eingegangen, ist die Kündigung nach Absatz 1 Nr. 3 oder 4 unzulässig.