Gesetze / Bundeskleingartengesetz
BKleingG§ 8 Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
Stand: 10.06.2019
Der Verpächter kann den Kleingartenpachtvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 8 BKleingG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- AG München, 05.12.2025 – 452 C 5755/25
- BVerfG, 23.09.1992 – 1 BvL 15/85, 1 BvL 36/87Neuregelung des Kleingartenrechts (Höchstpachtzins; Verlängerung der Pachtverhältnisse)Zitiert von 15
- OLG Brandenburg, 07.11.2023 – 3 U 120/22
- BVerfG, 09.04.1998 – 1 BvR 44/92Zitiert von 6
- BGH, 14.03.2013 – III ZR 417/12Kleingarten-Pachtvertrag im Beitrittsgebiet: Abgrenzung zwischen Vertragsänderung und Novation; Fortbestehen eines Kleingarten-Pachtvertrags mit dem Rechtsnachfolger eines eingetragenen Verbands der Garten- und SiedlerfreundeZitiert von 4
- BGH, 02.10.2007 – III ZB 47/07Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 BKleingG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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13.07.2001 Ausfertigung
§ 8 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Juli 2001 (BGBl. I 1542)
BGBl. 2001 I S. 1542
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19.06.2001 Ausfertigung
§ 8 neu gefasst durch Artikel 7 Abs. 15 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I 1149)
BGBl. 2001 I S. 1149
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21.09.1994 Ausfertigung
§ 8 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. September 1994 (BGBl. I 2538)
BGBl. 1994 I S. 2538
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08.12.1986 Ausfertigung
§ 8 geändert und eingefügt durch Artikel 2 Nr. 4 des Gesetzes vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I 2191)
BGBl. 1986 I S. 2191
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.