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Artikel 3 · BT-Drs. 14/4987 · S. 25

Zu Artikel 3 (Änderung des Bundeskleingarten-

Zu Artikel 3 (Änderung des Bundeskleingarten-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 5 Abs. 3 Satz 1)
Die Vorschrift erlaubt die Anpassung des vereinbarten
Pachtzinses an den sich nach den gesetzlichen Bestimmun-
gen ergebenden Höchstpachtzins bei entsprechender Mittei-
lung an die andere Vertragspartei. Die Konstellation ist, ein-
schließlich des dem Pächter zustehenden Kündigungsrechts,
vergleichbar mit Erhöhungen des Mietzinses nach § 541b
BGB (vgl. Artikel 1 Nr. 6) oder mit Erhöhungen nach §§ 2
bis 7 MHG (vgl. Artikel 17), für die ebenfalls auf die
Schriftform verzichtet wird bzw. jetzt schon teilweise die ei-
genhändige Unterschrift entbehrlich ist. Die Erklärung dient
der Information der von der Preisanpassung betroffenen
Seite über die beabsichtigte Änderung, damit diese sich
hierauf einrichten und gegebenenfalls über die Ausübung
der ihr zustehenden Gegenrechte entscheiden kann. Die
hierfür erforderliche Dokumentation der Erklärung wird
durch die Textform erfüllt; ein darüber hinausgehender
Zweck, der nur durch eine handschriftliche Unterschrift er-
füllt werden könnte, besteht nicht. Im Übrigen wird zur
Drucksache 14/4987 – 26 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Textform im Allgemeinen auf die Begründung zu Artikel 1
Nr. 3, § 126b verwiesen.
Zu Nummer 2 (§ 8 Nr.1)
Die Vorschrift gibt dem Verpächter das Recht zur fristlosen
Kündigung, wenn der Pächter nach den im Gesetz festge-
legten Voraussetzungen mit der Zahlung des Pachtzinses in
Verzug ist. Die hierfür erforderliche schriftliche Mahnung
soll den Pächter zur Zahlung anhalten und auf die drohen-
den Folgen bei Nichtzahlung aufmerksam machen. Diese
Funktion wird von der Textform erfüllt. Im Übrigen wird
zur Textform im Allgemeinen auf die Begründung zu Arti-
kel 1 Nr. 3, § 126b verwiesen.
Zu Nummer 3 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.679 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/4987, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 125.037–127.716 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert 71dfacc5b442b36f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP