Gesetze / Bundeskleingartengesetz
BKleingG§ 10 Kündigung von Zwischenpachtverträgen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BKleingG/10#abs-1 (1) Der Verpächter kann einen Zwischenpachtvertrag auch kündigen, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BKleingG/10#abs-2 (2) Durch eine Kündigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 bis 6, die nur Teile der Kleingartenanlage betrifft, wird der Zwischenpachtvertrag auf die übrigen Teile der Kleingartenanlage beschränkt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BKleingG/10#abs-3 (3) Wird ein Zwischenpachtvertrag durch eine Kündigung des Verpächters beendet, tritt der Verpächter in die Verträge des Zwischenpächters mit den Kleingärtnern ein.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 10 BKleingG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Braunschweig, 26.05.2017 – 5 O 1808/16 (10)
- BVerfG, 09.04.1998 – 1 BvR 44/92Zitiert von 6
- BGH, 05.07.2018 – III ZR 355/17Kleingartenpachtvertrag: Kündigung des Hauptpachtvertrages durch den Zwischenpächter; Herausgabeanspruch des Hauptverpächters gegen den Endpächter; Einwand der unzulässigen Rechtsausübung durch den Endpächter
- OLG Braunschweig, 27.10.2017 – 9 U 68/17Zitiert von 4
- OLG Brandenburg, 07.11.2023 – 3 U 120/22
- LG Düsseldorf, 29.09.2014 – 18b-O-28-14
Zuletzt entschieden
- Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, 19.06.2020 – 42/18
- OLG Brandenburg, 06.10.2015 – 6 U 79/14Zitiert von 3
- BGH, 13.02.2014 – III ZR 250/13Pachtvertrag über ein Kleingartengrundstück: Kündigung wegen beabsichtigter anderer bauplanungsrechtlich zulässiger Nutzung auf Grundlage eines übergeleiteten Bebauungsplans und Darlegungslast des VerpächtersZitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 BKleingG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
21.09.1994 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. September 1994 (BGBl. I 2538)
BGBl. 1994 I S. 2538
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.