Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1685#abs-1 (1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1685#abs-2 (2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1685#abs-3 (3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Eine Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 Satz 3 bis 5 kann das Familiengericht nur anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 erfüllt sind.
Wird zitiert von 166 Entscheidungen zu § 1685 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 09.02.2005 – XII ZB 40/02Zitiert von 4
- BVerfG, 09.04.2003 – 1 BvR 1493/96Zur Rechtsstellung des (mutmaßlichen) leiblichen, aber nicht rechtlichen Vaters - zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 1600, 1685 BGB, § 1711 BGB a. F.Zitiert von 34
- BGH, 16.06.2021 – XII ZB 58/20Umgangsrecht des leiblichen Vaters bei privater Samenspende an ein lesbisches Paar: Begründung der anderweitigen rechtlichen Vaterschaft durch Stiefkindadoption der eingetragenen Lebenspartnerin der Mutter; Ausschluss bei Einwilligung des leiblichen Vaters in die Adoption; Umgangsregelung bei ernsthaftem Interesse an dem KindZitiert von 4
- BGH, 04.07.2001 – XII ZB 161/98Zitiert von 7
- OLG Bremen, 07.02.2020 – 4 UF 131/19
- OLG Brandenburg, 05.06.2014 – 10 UF 47/14Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- AG Frankenthal (Pfalz), 11.09.2025 – 74 F 126/25
- OLG Frankfurt am Main, 31.07.2025 – 6 UF 134/25Zitiert von 2
- OLG Hamm, 04.07.2025 – 6 UF 83/23Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1685 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.2008 Ausfertigung
§ 1685 eingefügt durch Artikel 50 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I 2586)
BGBl. 2008 I S. 2586
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23.04.2004 Ausfertigung
§ 1685 umnummeriert und neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. April 2004 (BGBl. I 598)
BGBl. 2004 I S. 598
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