Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 15/2253 · S. 10
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz- buchs) Zu Nummer 1 (§ 1592 Nr. 3 BGB) Nach § 1592 Nr. 3 BGB ist Vater eines Kindes der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1600d BGB gerichtlich festge- stellt ist. Der ergänzende Hinweis auf die Möglichkeit der gerichtlichen Feststellung nach § 640h Abs. 2 ZPO-E stellt eine Folgeänderung zu der Einführung von § 640h Abs. 2 ZPO-E dar. Die bisherige Systematik des Abstammungs- rechts wird dadurch beibehalten (vgl. Einzelbegründung zu § 640h Abs. 2 ZPO-E). Zu Nummer 2 (§ 1600 BGB) § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB-E erstreckt zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses den Kreis der zur Vaterschaftsanfechtung Berechtigten auch auf den leib- lichen, aber nicht rechtlichen („biologischen“) Vater des Kindes. Zur redaktionellen Vereinfachung wurden die anfechtungsberechtigten Personen in einen enumerativen Katalog (vgl. Nr. 1 bis 4) überführt. Der potenzielle leibliche Vater ist jedoch nur dann zur An- fechtung berechtigt, wenn er glaubhaft macht, der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben. Das Er- fordernis einer Glaubhaftmachung findet sich im geltenden Recht sowohl in materiellen Regelungen (z. B. §§ 611a, 899, 1747 Abs. 1 Satz 2 BGB) als auch in Verfahrensvor- schriften (z. B. §§ 807, 986 ZPO). Bei der in § 294 ZPO ge- regelten Glaubhaftmachung tritt zwar an die Stelle des Voll- beweises (vgl. § 286 ZPO) eine Wahrscheinlichkeitsfest- stellung. Sie dient im vorliegenden Anfechtungsverfahren jedoch nur der Schlüssigkeitsprüfung der Klage. Sie verhin- dert insbesondere aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes von Mutter, Kind und rechtlichem Vater als – wenn auch kleine – formelle Hürde eine Anfechtung „ins Blaue“ hi- nein. Wegen der Sanktionsmöglichkeit nach § 156 des Strafgesetzbuchs (StGB) ist die Abgabe einer eid
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.959 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 15/2253, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 31.608–43.567 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.63) +D1D2D3 · Prüfwert 36a6504a8998b379….
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