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Artikel 1 · BT-Drs. 15/2253 · S. 10

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-
buchs)
Zu Nummer 1 (§ 1592 Nr. 3 BGB)
Nach § 1592 Nr. 3 BGB ist Vater eines Kindes der Mann,
dessen Vaterschaft nach § 1600d BGB gerichtlich festge-
stellt ist. Der ergänzende Hinweis auf die Möglichkeit der
gerichtlichen Feststellung nach § 640h Abs. 2 ZPO-E stellt
eine Folgeänderung zu der Einführung von § 640h Abs. 2
ZPO-E dar. Die bisherige Systematik des Abstammungs-
rechts wird dadurch beibehalten (vgl. Einzelbegründung zu
§ 640h Abs. 2 ZPO-E).
Zu Nummer 2 (§ 1600 BGB)
§ 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB-E erstreckt zur Umsetzung des
Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses den Kreis der zur
Vaterschaftsanfechtung Berechtigten auch auf den leib-
lichen, aber nicht rechtlichen („biologischen“) Vater des
Kindes. Zur redaktionellen Vereinfachung wurden die
anfechtungsberechtigten Personen in einen enumerativen
Katalog (vgl. Nr. 1 bis 4) überführt.
Der potenzielle leibliche Vater ist jedoch nur dann zur An-
fechtung berechtigt, wenn er glaubhaft macht, der Mutter
während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben. Das Er-
fordernis einer Glaubhaftmachung findet sich im geltenden
Recht sowohl in materiellen Regelungen (z. B. §§ 611a,
899, 1747 Abs. 1 Satz 2 BGB) als auch in Verfahrensvor-
schriften (z. B. §§ 807, 986 ZPO). Bei der in § 294 ZPO ge-
regelten Glaubhaftmachung tritt zwar an die Stelle des Voll-
beweises (vgl. § 286 ZPO) eine Wahrscheinlichkeitsfest-
stellung. Sie dient im vorliegenden Anfechtungsverfahren
jedoch nur der Schlüssigkeitsprüfung der Klage. Sie verhin-
dert insbesondere aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes
von Mutter, Kind und rechtlichem Vater als – wenn auch
kleine – formelle Hürde eine Anfechtung „ins Blaue“ hi-
nein. Wegen der Sanktionsmöglichkeit nach § 156 des
Strafgesetzbuchs (StGB) ist die Abgabe einer eid

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.959 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 15/2253, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 31.608–43.567 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.63) +D1D2D3 · Prüfwert 36a6504a8998b379….

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