Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1686a Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 44
Nach Gewicht
- BGH, 16.06.2021 – XII ZB 58/20Umgangsrecht des leiblichen Vaters bei privater Samenspende an ein lesbisches Paar: Begründung der anderweitigen rechtlichen Vaterschaft durch Stiefkindadoption der eingetragenen Lebenspartnerin der Mutter; Ausschluss bei Einwilligung des leiblichen Vaters in die Adoption; Umgangsregelung bei ernsthaftem Interesse an dem KindZitiert von 4
- BGH, 05.10.2016 – XII ZB 280/15Antrag auf Umgang des Kindes mit seinem leiblichen Vater: Verweigerungshaltung der rechtlichen Eltern; Erfordernis der persönlichen Anhörung des Kindes; Unterrichtung des Kindes über seine wahre AbstammungZitiert von 13
- OLG Frankfurt am Main, 02.01.2019 – 6 WF 115/18
- BVerfG, 19.11.2014 – 1 BvR 2843/14Nichtannahmebeschluss: Zu Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Anwendung des § 1686a BGB - insb zur Reihenfolge, in der die Anspruchsvoraussetzungen des § 1686a Abs 1 BGB zu klären sind - hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen fachgerichtliche Anordnung einer Abstammungsuntersuchung gem §§ 1686a Abs 1 Nr 2 BGB, 167a FamFG vor abschließender Klärung der weiteren AnspruchsvoraussetzungenZitiert von 4
- OLG Frankfurt am Main, 20.07.2016 – 6 UF 98/16Zitiert von 1
- OLG Karlsruhe, 01.06.2015 – 20 UF 63/13
Zuletzt entschieden
- OVG Hamburg, 18.02.2026 – 6 Bs 179/25
- BGH, 27.08.2025 – 4 StR 80/25Strafverfahren wegen Totschlags: Nebenklagebefugnis des leiblichen Vaters bzw. der leiblichen Halbschwester
- OLG Saarbrücken, 04.12.2024 – 6 UF 64/24Zitiert von 1
44 Entscheidungen zu § 1686a BGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1686a BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1686a#abs-1 (1) Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, hat der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1686a#abs-2 (2) Hinsichtlich des Rechts auf Umgang mit dem Kind nach Absatz 1 Nummer 1 gilt § 1684 Absatz 2 bis 4 entsprechend. Eine Umgangspflegschaft nach § 1684 Absatz 3 Satz 3 bis 5 kann das Familiengericht nur anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 1666 Absatz 1 erfüllt sind.