Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1686a Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1686a#abs-1 (1) Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, hat der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat,
1.
ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient, und
2.
ein Recht auf Auskunft von jedem Elternteil über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, soweit er ein berechtigtes Interesse hat und dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1686a#abs-2 (2) Hinsichtlich des Rechts auf Umgang mit dem Kind nach Absatz 1 Nummer 1 gilt § 1684 Absatz 2 bis 4 entsprechend. Eine Umgangspflegschaft nach § 1684 Absatz 3 Satz 3 bis 5 kann das Familiengericht nur anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 1666 Absatz 1 erfüllt sind.
Wird zitiert von 45 Entscheidungen zu § 1686a BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 16.06.2021 – XII ZB 58/20Umgangsrecht des leiblichen Vaters bei privater Samenspende an ein lesbisches Paar: Begründung der anderweitigen rechtlichen Vaterschaft durch Stiefkindadoption der eingetragenen Lebenspartnerin der Mutter; Ausschluss bei Einwilligung des leiblichen Vaters in die Adoption; Umgangsregelung bei ernsthaftem Interesse an dem KindZitiert von 4
- BGH, 05.10.2016 – XII ZB 280/15Antrag auf Umgang des Kindes mit seinem leiblichen Vater: Verweigerungshaltung der rechtlichen Eltern; Erfordernis der persönlichen Anhörung des Kindes; Unterrichtung des Kindes über seine wahre AbstammungZitiert von 14
- OLG Frankfurt am Main, 02.01.2019 – 6 WF 115/18
- BVerfG, 19.11.2014 – 1 BvR 2843/14Nichtannahmebeschluss: Zu Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Anwendung des § 1686a BGB - insb zur Reihenfolge, in der die Anspruchsvoraussetzungen des § 1686a Abs 1 BGB zu klären sind - hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen fachgerichtliche Anordnung einer Abstammungsuntersuchung gem §§ 1686a Abs 1 Nr 2 BGB, 167a FamFG vor abschließender Klärung der weiteren AnspruchsvoraussetzungenZitiert von 4
- OLG Frankfurt am Main, 20.07.2016 – 6 UF 98/16Zitiert von 1
- OLG Karlsruhe, 01.06.2015 – 20 UF 63/13
Zuletzt entschieden
- OVG Hamburg, 18.02.2026 – 6 Bs 179/25Zitiert von 1
- BGH, 27.08.2025 – 4 StR 80/25Strafverfahren wegen Totschlags: Nebenklagebefugnis des leiblichen Vaters bzw. der leiblichen Halbschwester
- OLG Saarbrücken, 04.12.2024 – 6 UF 64/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1686a BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.