Gesetze / Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
BEEG§ 4a Berechnung von Basiselterngeld und Elterngeld Plus
Stand: 01.09.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BEEG/4a#abs-1 (1) Basiselterngeld wird allein nach den Vorgaben der §§ 2 bis 3 ermittelt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BEEG/4a#abs-2 (2) Elterngeld Plus wird nach den Vorgaben der §§ 2 bis 3 und den zusätzlichen Vorgaben der Sätze 2 und 3 ermittelt. Das Elterngeld Plus beträgt monatlich höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes, das der berechtigten Person zustünde, wenn sie während des Elterngeldbezugs keine Einnahmen im Sinne des § 2 oder des § 3 hätte oder hat. Für die Berechnung des Elterngeldes Plus halbieren sich:
Wird zitiert von 18 Entscheidungen zu § 4a BEEG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 21.07.2015 – 1 BvF 2/13Unvereinbarkeit des Betreuungsgeldgesetzes mit Art. 72 Abs. 2 GGZitiert von 64
- SG Fulda, 31.05.2016 – S 4 EG 5/15Zitiert von 1
- BSG, 15.12.2015 – B 10 EG 2/15 RBetreuungsgeld - Stichtagsregelung - vor dem 1.8.2012 geborene Kinder - Nichtigkeit des Betreuungsgeldgesetzes - Vertrauensschutz - keine Durchbrechung des Nichtigkeitsgrundsatzes bei fehlender BetreuungsgeldgewährungZitiert von 4
- LSG Hessen, 03.12.2018 – L 5 R 18/16
- LSG Hessen, 21.06.2018 – L 5 EG 2/17Zitiert von 1
- SG GieBen, 19.12.2016 – S 12 EG 1/16 BGZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- SG Marburg, 07.08.2024 – S 4 EG 1/23
- SG Marburg, 07.08.2024 – S 4 EG 1/20
- SG Marburg, 25.06.2024 – S 4 EG 1/18
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4a BEEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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15.02.2021 Ausfertigung
§ 4a geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Februar 2021 (BGBl. I 239)
BGBl. 2021 I S. 239
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.