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Artikel 1 · BT-Drs. 19/24438 · S. 24

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Die Änderung des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 erfolgt aufgrund der Auflösung des Deutschen Katholischen
Missionsrates im Jahr 2012.
Zu Doppelbuchstabe bb
Die Streichung der Worte „Lebenspartner oder Lebenspartnerin“ erfolgt auf Grundlage von § 21 LPartG, nach-
dem Regelungen für Eheleute, die nach dem 22. Dezember 2018 in Kraft treten, auch für Lebenspartner gelten.
Aus Konsistenzgründen wurde die Streichung in allen relevanten Vorschriften des BEEG vorgenommen.
Zu Buchstabe b
Die Streichung der Worte „des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin“ erfolgt auf Grundlage von § 21 LPartG,
nachdem Regelungen für Eheleute, die nach dem 22. Dezember 2018 in Kraft treten, auch für Lebenspartner
gelten. Aus Konsistenzgründen wurde die Streichung in allen relevanten Vorschriften des BEEG vorgenommen.
Zu Buchstabe c
Die Streichung der Worte „Lebenspartner oder der Lebenspartnerinnen“ erfolgt auf Grundlage von § 21 LPartG,
nachdem Regelungen für Eheleute, die nach dem 22. Dezember 2018 in Kraft treten, auch für Lebenspartner
gelten. Aus Konsistenzgründen wurde die Streichung in allen relevanten Vorschriften des BEEG vorgenommen.
Zu Buchstabe d
Die Änderung in § 1 Absatz 6 dient der Einführung einer neuen zulässigen Arbeitszeitgrenze von 32 Wochen-
stunden. Eltern erhalten gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Elterngeld, wenn sie keine oder keine volle Er-
werbstätigkeit ausüben. „Keine volle Erwerbstätigkeit“ ist mit der Neuregelung gegeben, wenn die wöchentliche
Arbeitszeit nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats beträgt. Eltern, die ihre Er-
werbstätigkeit zugunsten der Kinderbetreuung einschränken möchten, können nun auch in höheren Stunden

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 54.466 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/24438, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 59.857–114.323 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 326c8b1a587fd358….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP