Gesetze / Bundesausbildungsförderungsgesetz
BAföG§ 36 Vorausleistung von Ausbildungsförderung
Stand: 25.07.2024
Wird zitiert von 122
Nach Gewicht
- BVerwG, 09.12.2014 – 5 C 3/14Anrechnung des ausgezahlten Kindergeldes bei Vorausleistung von AusbildungsförderungZitiert von 13
- BVerwG, 16.05.2019 – 5 C 7/18Keine Anrechnung von Elterngeld in Höhe von 300 € auf die Vorausleistung nach § 36 Abs. 1 Halbs. 1 BAföG
- BVerfG, 10.11.1998 – 1 BvL 50/92Keine "elternunabhängige Ausbildungsförderung" bei ZweitausbildungZitiert von 30
- VG Münster, 22.07.2014 – 6 K 397/14Zitiert von 1
- BVerwG, 23.02.2010 – 5 C 13/09Vorausleistung der Ausbildungsförderung; Antrag, der nach Ende des Bewilligungszeitraumes gestellt wurde; Ausschlussfrist des § 36 Abs. 1 Halbs. 2 BAföG; sozialrechtlicher HerstellungsanspruchZitiert von 18
- BVerwG, 23.02.2010 – 5 C 2/09Vorausleistung der Ausbildungsförderung; Antrag, der nach Ende des Bewilligungszeitraumes gestellt wurde; Rückzahlung von AusbildungsförderungZitiert von 16
Zuletzt entschieden
- VG Gelsenkirchen, 20.01.2026 – 15 K 4600/25
- OVG NRW, 22.10.2025 – 12 A 2368/25
- VG Gelsenkirchen, 22.07.2025 – 15 K 4797/24Zitiert von 1
122 Entscheidungen zu § 36 BAföG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 36 BAföG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BAf%C3%B6G/36#abs-1 (1) Macht der Auszubildende glaubhaft, dass seine Eltern den nach den Vorschriften dieses Gesetzes angerechneten Unterhaltsbetrag nicht leisten, und ist die Ausbildung – auch unter Berücksichtigung des Einkommens des Ehegatten oder Lebenspartners im Bewilligungszeitraum – gefährdet, so wird auf Antrag nach Anhörung der Eltern Ausbildungsförderung ohne Anrechnung dieses Betrages geleistet; nach Ende des Bewilligungszeitraums gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BAf%C3%B6G/36#abs-2 (2) Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BAf%C3%B6G/36#abs-3 (3) Eine Anrechnung des weitergeleiteten oder direkt ausgezahlten Kindergeldes auf den vorausgeleisteten Betrag sowie eine Anrechnung überobligatorischer Leistungen eines Elternteils auf den angerechneten Unterhaltsbetrag des anderen Elternteils findet nicht statt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BAf%C3%B6G/36#abs-4 (4) Ausbildungsförderung wird nicht vorausgeleistet, soweit die Eltern bereit sind, Unterhalt entsprechend einer gemäß § 1612 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches getroffenen Bestimmung zu leisten.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BAf%C3%B6G/36#abs-5 (5) Von der Anhörung der Eltern kann aus wichtigem Grund oder, wenn der Auszubildende in demselben Ausbildungsabschnitt für den vorhergehenden Bewilligungszeitraum Leistungen nach Absatz 1 oder 2 erhalten hat, abgesehen werden.