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Artikel 3 · BT-Drs. 19/8749 · S. 47
Zu Artikel 3 (Weitere Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes)
Zu Artikel 3 (Weitere Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 18a Absatz 1) Die Freibeträge vom Einkommen der Darlehensnehmenden für ihren Eigenbedarf sowie für die Erfüllung von Unterhaltsverpflichtungen gegenüber ihren Eltern und Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Leben- spartnern werden im Jahr 2021 nochmals jeweils um etwa 6 Prozent angehoben. Dies trägt dazu bei, den positiven Effekt der Anhebungen durch die Anhebungen aus 2019 und 2020 auf die Zahl der Förderungsberechtigten zu verstetigen und berücksichtigt zugleich die seitherige weitere Entwicklung der Einkommen. Zu Nummer 2 (§ 23) Zu Buchstabe a (§ 23 Absatz 1 Satz 1) Die Freibeträge für eigenes Einkommen Auszubildender, die dazu dienen, dass sie Unterhaltsansprüche von ihnen gegenüber Unterhaltsberechtigten erfüllen können, werden im Jahr 2021 nochmals um etwa 6 Prozent angehoben. Dadurch soll sichergestellt bleiben, dass den förderungsberechtigten Auszubildenden der anrechnungsfrei blei- bende Hinzuverdienst auch dann in unverminderter Höhe möglich bleibt, wenn – wie zu erwarten ist – auch nach 2020 die Lebenshaltungskosten, die die Auszubildenden für die ihnen gegenüber Unterhaltsberechtigten finan- zieren müssen, weiter ansteigen. Zu den Buchstaben b und c (§ 23 Absatz 4 Nummer 1 und Absatz 5) Auch die Freibeträge auf Waisenrente und Waisengeld nach Absatz 4 Nummer 1 sowie der Härtefreibetrag für besondere Ausbildungskosten nach Absatz 5 werden jeweils entsprechend der Anhebung der Freibeträge nach Absatz 1 im Jahr 2021 nochmals erhöht. Zu Nummer 3 (§ 25) Die Freibeträge vom Einkommen der Eltern, Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, die den jeweils zu fördernden Auszubildenden zum Unterhalt verpflichtet sind, werden im Jahr 2021 nochmals um e
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Herkunft
BT-Drs. 19/8749, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 154.355–157.017 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 8128fd430716c93f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP