Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / APO-BK · GV. NRW. 1999 S. 240
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs
31 Normen · ausgefertigt 26.05.1999 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Erster Teil
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen für die Bildungsgänge
- § 1 Bildungsziele des Berufskollegs
- § 2 Schulprogramm
- § 3 Qualitätsentwicklung
- § 4 Aufnahme
- § 5 Gliederung, Unterrichtsorganisation, Digitalisierung und Höchstverweildauer
- § 6 Bildungspläne, Lernbereiche, Unterrichtsfächer, Lernfelder
- § 7 Praktika
- § 8 Leistungsbewertung und Leistungsnachweise
- § 9 Zeugnisse, Bescheinigungen über die Schullaufbahn, Zertifikate
- § 10 Versetzung, Leistungsanforderungen
- § 11 Wiederholung
- § 12 Nachprüfung bei Nichtversetzung, verfehltem Abschluss und abgeschlossenen Fächern
- § 13 Abschlussbedingungen
- § 14 Information und Beratung
- § 15 Ergänzende Bestimmungen für behinderte Schülerinnen und Schüler
- 2. Abschnitt Allgemeine Verfahrensbestimmungen für die Abschlussprüfungen
- § 16 Zweck und Gliederung der Prüfungen
- § 17 Allgemeine Prüfungsausschüsse
- § 18 Fachprüfungsausschüsse
- § 19 Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis
- § 20 Verfahren bei Täuschungshandlungen und anderen Unregelmäßigkeiten
- § 21 Stimmberechtigung, Beschlussfassung
- § 22 Besorgnis der Befangenheit
- § 23 Niederschriften
- § 24 Teilnahme von Gästen
- § 25 Pflicht zur Verschwiegenheit
- § 26 Nachprüfung bei nicht bestandener Prüfung
- § 27 Wiederholung der Prüfung
- Zweiter Teil
- § 28 Widerspruch, Akteneinsicht
- § 29 Besondere Bestimmungen für die einzelnen Bildungsgänge
- Dritter Teil
- § 30 Änderung von Rechtsvorschriften
- § 31 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 Anlage A
- Anlage 2 Anlage A 2.1
- Anlage 3 Anlage A.2.2
- Anlage 4 Anlage B
- Anlage 5 Anlage C
- Anlage 6 Anlage D
- Anlage 7 Anlage E