Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg
APO-BK2. Abschnitt Allgemeine Verfahrensbestimmungen für die Abschlussprüfungen
Stand: 26.08.2026
Für 2. Abschnitt APO-BK liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.