Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg

APO-BK

§ 1 Bildungsziele des Berufskollegs

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/APO-BK/1#abs-1 (1) Das Berufskolleg vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine umfassende berufliche, gesellschaftliche und personale Handlungskompetenz und bereitet sie auf ein lebensbegleitendes Lernen vor. Es qualifiziert die Schülerinnen und Schüler, an zunehmend internationalen und durch die Digitalisierung geprägten Transformationsprozessen in Wirtschaft und Gesellschaft teilzunehmen und diese aktiv mitzugestalten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/APO-BK/1#abs-2 (2) Die Bildungsgänge des Berufskollegs sind abschlussbezogen und führen in einem differenzierten Unterrichtssystem einzel- und doppeltqualifizierend zu beruflicher Bildung (berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, Berufsabschlüsse und berufliche Weiterbildungsabschlüsse) und dem Erwerb der allgemein bildenden Abschlüsse der Sekundarstufe II. Die Abschlüsse der Sekundarstufe I können nachgeholt werden.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/APO-BK/1#abs-3 (3) Im Einzelnen können im Berufskolleg folgende berufliche Qualifikationen erworben werden:

1. berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten als eine arbeitsmarktorientierte Qualifikation zur Orientierung, Vorbereitung oder Anrechnung auf berufliche Erstausbildung oder Studium oder für eine berufliche Tätigkeit,

2. Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) oder der schulische Teil dieser Berufsausbildung,

3. Berufsabschlüsse nach Landesrecht sowie

4. anerkannte berufliche Weiterbildungsabschlüsse.

§ 2