Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg
APO-BK§ 7 Praktika
Stand: 26.08.2026
Außerschulische Praktika sollen nach Maßgabe der besonderen Bestimmungen des Zweiten Teils (Anlagen A bis E) durchgeführt werden. Die Praktika werden von der Schule genehmigt und im Rahmen des Unterrichts begleitet.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 7 APO-BK →
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- OVG NRW, 25.09.2023 – 12 A 1188/21Zitiert von 1
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