Schmerzensgeldtabelle Verkehrsunfall
307 Urteile · Median 5.000 Euro · 100 bis 500.000 Euro
Wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt, entscheidet immer das Gericht im Einzelfall. Einen Anhaltspunkt geben aber die Beträge, die deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochen haben. Diese Tabelle listet 307 solcher Beträge. Jede Zeile stammt aus einer Entscheidung, die in dieser Datenbank im Volltext liegt, und ist mit ihr verlinkt. Aufgenommen wird nur, was das entscheidende Gericht selbst zugesprochen hat, nicht die Forderung der klagenden Seite.
Beträge nach Verletzung
| Betrag | Verletzung und Folgen | Entscheidung |
|---|---|---|
| 150 € | Vorfußprellung rechts mit leichter Schwellung und Hämatom, 3 Tage Arbeitsunfähigkeit ohne Folgeschäden | AG Aachen, 13.12.2005 – 10 C 56/05 |
| 150 € | Brustbeinprellung, Behandlung mit Schmerzmitteln (Novalgin) | OLG Celle, 20.12.2005 – 14 U 54/05 |
| 150 € | Distorsion der Halswirbelsäule Grad I (Schleuderverletzung) mit 10 Tagen Erwerbsunfähigkeit zu mindestens 50% | KG, 02.09.2019 – 25 U 163/17 |
| 150 € | Mehrtägige Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, leichtes Unsicherheitsgefühl beim Motorradfahren nach Unfall | AG Kirchhain, 20.02.2025 – 7 C 331/24 |
| 120 € | Verspannungen sowie Kopf- und Muskelschmerzen für einen Zeitraum von etwas mehr als einer Woche | OLG Saarbrücken, 03.02.2009 – 4 U 402/08 - 124 |
| 100 € | Leichte HWS-Distorsion und Thoraxprellung mit kurzzeitigen Beschwerden | LG Stuttgart, 29.10.2004 – 26 O 181/04 |
| 100 € | Schmerzen an der Stirn, Stirnprellung mit mehrtägigen Kopfschmerzen und Schulterprellungen | AG Kassel, 24.06.2010 – 434 C 2371/09 |
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Haushaltsführungsschaden neben dem Schmerzensgeld
Das Schmerzensgeld nach § 253 Absatz 2 BGB gleicht die immateriellen Folgen aus, also Schmerzen und Beeinträchtigung der Lebensführung. Wer den eigenen Haushalt wegen der Verletzung nicht mehr führen kann, hat daneben einen eigenen Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens. Der wird materiell berechnet, meist über die Stunden, die im Haushalt ausfallen, und einen Stundensatz für eine Ersatzkraft. Beide Posten stehen nebeneinander und werden getrennt beziffert. In 164 Urteilen dieser Tabelle geht das Gericht auf beide Posten ein: diese Urteile ansehen.
Woher die Zahlen kommen
Grundlage sind die 611.753 Entscheidungen dieser Datenbank. Ausgewertet wurden alle Entscheidungen ab 2002, in denen ein Schmerzensgeldbetrag in Euro genannt ist. Für jede Entscheidung wurde geprüft, ob das entscheidende Gericht den Betrag selbst zugesprochen hat; nur dann steht die Zeile in der Tabelle. Beträge, die nur gefordert, von einer anderen Instanz zugesprochen, aufgehoben oder aus fremden Entscheidungen zitiert wurden, bleiben außen vor. Jede Zeile ist zusätzlich gegen den Wortlaut der Entscheidung geprüft. Stand: 07.09.2026.
Quellen der ausgewerteten Entscheidungen: rechtsprechung-im-internet.de (Bundesgerichte), eigene Websites der Gerichte sowie Open Legal Data (Instanzgerichte, ODbL v1.0). Die Tabelle selbst steht unter derselben Lizenz.
Die Tabelle ersetzt keine rechtliche Beratung. Gerichte bemessen das Schmerzensgeld nach dem Einzelfall; frühere Beträge binden sie nicht. Bei Entscheidungen mit mehreren Verletzten ist der Betrag der hauptbetroffenen Person angegeben.