Rechtsprechung

Schmerzensgeldtabelle Tod und Hinterbliebene

13 Urteile · Median 15.000 Euro · 2.000 bis 100.000 Euro

Wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt, entscheidet immer das Gericht im Einzelfall. Einen Anhaltspunkt geben aber die Beträge, die deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochen haben. Diese Tabelle listet 13 solcher Beträge. Jede Zeile stammt aus einer Entscheidung, die in dieser Datenbank im Volltext liegt, und ist mit ihr verlinkt. Aufgenommen wird nur, was das entscheidende Gericht selbst zugesprochen hat, nicht die Forderung der klagenden Seite.

Beträge nach Verletzung

Schmerzensgeldtabelle
BetragVerletzung und FolgenEntscheidung
100.000 € Verzögerte Diagnose eines Melanoms mit deutlicher Verkürzung der Lebenserwartung und ca. dreijähriger Leidenszeit bis zum TodTod und Hinterbliebene · schwerst · Behandlungsfehler OLG Hamm, 27.10.2015 – 26 U 63/15
50.000 € Tödliche Messerstichverletzung am Hals mit Durchtrennung der Arteria carotis, hämorrhagischem Schock, Hirninfarkt und HirnödemTod und Hinterbliebene · schwerst · Gewalttat LG Bochum, 29.10.2015 – I-2 O 574/12
50.000 € Todesangst und Schmerzen während eines längeren Sterbeprozesses vor dem Tod durch TötungsdeliktTod und Hinterbliebene · schwerst · Gewalttat LG Bochum, 31.01.2018 – II-8 KLs 36/17
40.000 € Verzögerte Diagnostik und Behandlung einer tiefen Schulterinfektion, monatelanger Krankenhausaufenthalt, Koma, Tod des PatientenTod und Hinterbliebene · schwerst · Behandlungsfehler · Haushaltsführungsschaden OLG Köln, 21.09.2011 – 5 U 8/11
40.000 € Verzögerte Brustkrebsdiagnose, Brustamputation, Metastasenbildung, Lebensverkürzung, ständige Todesangst, Tod mit 45 JahrenTod und Hinterbliebene · schwerst · Behandlungsfehler OLG Hamm, 12.10.2018 – 26 U 172/17
20.000 € Schockschaden mit posttraumatischer Belastungsstörung und schwerer Depression nach dem Tod der neugeborenen Tochter infolge eines GeburtsfehlersTod und Hinterbliebene · schwer · Behandlungsfehler LG Aurich, 13.06.2023 – 5 O 1353/19
15.000 € Tödliche Lungenembolie durch Beinvenenthrombose infolge unterlassener Thromboseprophylaxe, Luftnot und Erstickungsängste vor dem TodTod und Hinterbliebene · schwerst · Behandlungsfehler · Haushaltsführungsschaden LG Potsdam, 05.05.2011 – 11 O 187/08
10.000 € Grobe Behandlungsfehler bei Lungenentzündung, unterlassene Intensivmedizin, Tod des PatientenTod und Hinterbliebene · schwerst · Behandlungsfehler LG Detmold, 26.03.2007 – 1 O 266/05
7.500 € Übersehener Herzinfarkt infolge fehlerhafter Behandlung, führte nach kurzer Leidenszeit zur Bewusstlosigkeit und späterem TodTod und Hinterbliebene · schwerst · Behandlungsfehler LG Köln, 02.05.2007 – 25 O 250/03
5.000 € Grober Behandlungsfehler bei Hämodialyse, Dislokation der Venennadel, massiver Blutverlust, Reanimation, nachfolgend Herzinfarkt und TodTod und Hinterbliebene · schwerst · Behandlungsfehler OLG Hamm, 16.02.2016 – 26 U 18/15
5.000 € Tödliche Stichverletzungen in Kopf, Nacken und Schulterbereich mit Herzbeuteleröffnung und Bewusstlosigkeit vor dem TodTod und Hinterbliebene · schwerst · Gewalttat LG Limburg a.d. Lahn, 12.12.2016 – 2 Ks - 2 Js 59526/15
4.000 € Unterbliebene Diagnostik (CT) bei Lähmungserscheinungen, Ausfall der Hirnfunktionen, Hirntod und Versterben der PatientinTod und Hinterbliebene · schwerst · Behandlungsfehler OLG Düsseldorf, 01.12.2005 – I-8 U 5/03
2.000 € Tödliche Verletzungen nach Sturz aus 10 Metern Höhe infolge unbehandelten Durchgangssyndroms und VerwirrtheitszustandsTod und Hinterbliebene · schwerst · Behandlungsfehler LG Köln, 15.08.2007 – 25 O 141/04

Haushaltsführungsschaden neben dem Schmerzensgeld

Das Schmerzensgeld nach § 253 Absatz 2 BGB gleicht die immateriellen Folgen aus, also Schmerzen und Beeinträchtigung der Lebensführung. Wer den eigenen Haushalt wegen der Verletzung nicht mehr führen kann, hat daneben einen eigenen Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens. Der wird materiell berechnet, meist über die Stunden, die im Haushalt ausfallen, und einen Stundensatz für eine Ersatzkraft. Beide Posten stehen nebeneinander und werden getrennt beziffert. In 164 Urteilen dieser Tabelle geht das Gericht auf beide Posten ein: diese Urteile ansehen.

Woher die Zahlen kommen

Grundlage sind die 606.761 Entscheidungen dieser Datenbank. Ausgewertet wurden alle Entscheidungen ab 2002, in denen ein Schmerzensgeldbetrag in Euro genannt ist. Für jede Entscheidung wurde geprüft, ob das entscheidende Gericht den Betrag selbst zugesprochen hat; nur dann steht die Zeile in der Tabelle. Beträge, die nur gefordert, von einer anderen Instanz zugesprochen, aufgehoben oder aus fremden Entscheidungen zitiert wurden, bleiben außen vor. Jede Zeile ist zusätzlich gegen den Wortlaut der Entscheidung geprüft. Stand: 07.09.2026.

Quellen der ausgewerteten Entscheidungen: rechtsprechung-im-internet.de (Bundesgerichte), eigene Websites der Gerichte sowie Open Legal Data (Instanzgerichte, ODbL v1.0). Die Tabelle selbst steht unter derselben Lizenz.

Die Tabelle ersetzt keine rechtliche Beratung. Gerichte bemessen das Schmerzensgeld nach dem Einzelfall; frühere Beträge binden sie nicht. Bei Entscheidungen mit mehreren Verletzten ist der Betrag der hauptbetroffenen Person angegeben.