Schmerzensgeldtabelle Arbeitsunfall
18 Urteile · Median 19.052 Euro · 2.500 bis 250.000 Euro
Wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt, entscheidet immer das Gericht im Einzelfall. Einen Anhaltspunkt geben aber die Beträge, die deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochen haben. Diese Tabelle listet 18 solcher Beträge. Jede Zeile stammt aus einer Entscheidung, die in dieser Datenbank im Volltext liegt, und ist mit ihr verlinkt. Aufgenommen wird nur, was das entscheidende Gericht selbst zugesprochen hat, nicht die Forderung der klagenden Seite.
Beträge nach Verletzung
| Betrag | Verletzung und Folgen | Entscheidung |
|---|---|---|
| 250.000 € | Schädelhirntrauma III. Grades, Felsenbeinfraktur, Hirn- und Lungenkontusionen, Wirbel- und Rippenfrakturen, Querschnittslähmung, Blasen-/Mastdarmentleerungsstörung, Verlust Geruchs-/Geschmackssinn, hirnorganisches Psychosyndrom, Berufsunfähigkeit. | ArbG Paderborn, 26.10.2006 – 1 Ca 555/06 |
| 60.000 € | Rippenserienfraktur, Wirbelfraktur, Beckenringfraktur, Hüftpfannenbruch, Handgelenksfraktur, Bewegungseinschränkungen, Durchblutungsstörungen, sensorische/neurologische Beschwerden | OLG Saarbrücken, 18.03.2010 – 8 U 3/09 - 1 |
| 60.000 € | Schwere Becken-C-Verletzung, Open-Book-Verletzung, Sacrumfraktur, ISG-Sprengung, Ilium Fraktur, Harnblasenriss, Oberschenkelhämatome, erektile Dysfunktion, chronische Beschwerden | LG Münster, 15.06.2011 – 016 O 251/08 |
| 40.000 € | Polytrauma: Schädelbasisbruch, Hirnblutung, Kiefer- und Nasenbeinfraktur, Leber-/Nierenruptur, Lungenquetschung, Brüche beider Unterarme, Ellenbogen, Hüfte, HWK-2-Fraktur, Magenverschluss. | OLG Hamm, 09.02.2004 – 13 U 224/01 |
| 36.000 € | Stichverletzung durch gebrauchte Injektionsnadel, dadurch Hepatitis-C-Infektion | OLG Hamm, 06.05.2004 – 6 U 179/01 |
| 35.000 € | Kopf-, Hals- und Thoraxverletzungen; chronische Schmerzen und erhebliche Bewegungseinschränkungen im Oberkörper; dauerhaft arbeitsunfähig; GdB 60; auf Hilfe angewiesen. | OLG Hamm, 20.03.2012 – 21 U 144/09 |
| 25.000 € | 5 Wochen Krankenhaus, 8 Monate arbeitsunfähig, Bewegungseinschränkung und Einsteifung Sprunggelenke, Verformung Fersenbein, verändertes Gangbild, orthopädische Schuhe, 40% MDE, Dauerschäden. | OLG Karlsruhe, 14.02.2007 – 7 U 135/06 |
| 25.000 € | Hornhaut- und Oberlidrandverletzung am linken Auge, Einsatz einer Kunstlinse, Visuseinschränkung, Eintrübung der Kunstlinse, Laser-Eingriffe, ungünstige Heilungsprognose, drohende Überbelastung des rechten Auges. | LAG Hessen, 20.08.2013 – 13 Sa 269/13 |
| 20.000 € | Lebensgefährliche Verbrennungen 2. Grades an 31% des Körpers, Juckreiz, Schmerzen beim Schwitzen, psychologischer Schock, ggf. Hauttransplantation | ArbG Oberhausen, 17.02.2010 – 1 Ca 1181/09 |
| 18.104 € | Offene Weber-B-Fraktur des rechten Außenknöchels, Bänderriss im oberen Sprunggelenk und Fuß, Nervenschädigung, Taubheit und Dauerschmerzen im Fuß, dauerhafte Arbeitsunfähigkeit | OLG Köln, 06.12.2018 – 3 U 49/18 |
| 10.000 € | Offene Weber-B-Fraktur des rechten Außenknöchels, Bänderriss am oberen Sprunggelenk und Fuß rechts, mehrere Operationen, Nervenschaden, Taubheit, chronische Schmerzen, dauerhafte Arbeitsunfähigkeit. | LG Köln, 06.03.2018 – 4 O 307/15 |
| 8.000 € | Tibiakopffraktur rechts, Wadenbeinfraktur links, Knieerguss, Schürfwunden, OP, Gehhilfen, Reha, Schmerzen, Bewegungsbeeinträchtigungen, arbeitsunfähig. | OLG Hamm, 27.11.2012 – I-9 U 132/12 |
| 7.500 € | Trümmerfraktur Ferse und Schienbeingelenkpfanne, erhebliche Spätfolgen, Berufsunfähigkeit | OLG Rostock, 03.03.2009 – 5 U 113/08 |
| 6.500 € | Quetschung des rechten Fußes mit Ausrenkung des 4. Zehengelenks, Fraktur des 2., 3., 4. und 5. Mittelfußknochens, starke Druckschmerzhaftigkeit, nicht belastungsfähig, operative Behandlung mit Kirschner-Drähten | LG Bielefeld, 15.11.2018 – 2 O 395/17 |
| 6.500 € | Kniescheibenfraktur und Riss der Haltebänder (Patellaluxation, MPFL-Ruptur) am linken Knie, zwei Operationen, dauerhafte Bewegungseinschränkung, Physiotherapie | LG Itzehoe, 10.02.2025 – 3 O 310/23 |
| 5.500 € | Persönlichkeitsrechts- und Gesundheitsverletzung durch Mobbing, die zu einer psychischen Erkrankung führte. | LAG Hamm, 15.03.2012 – 15 Sa 1424/11 |
| 5.000 € | Posttraumatische Belastungsstörung mit Schlafstörungen, Angst- und Depressionszuständen, Intrusionen, Arbeitsunfähigkeit als Lokführer, GdB 50. | LG Düsseldorf, 30.06.2017 – 13 O 217/15 |
| 2.500 € | Rotatorenmanschettendefekt linke Schulter, starke Schmerzen, Bewegungseinschränkung, Operation, Arbeitsunfähigkeit | OLG Saarbrücken, 07.07.2021 – 1 U 31/20 |
Haushaltsführungsschaden neben dem Schmerzensgeld
Das Schmerzensgeld nach § 253 Absatz 2 BGB gleicht die immateriellen Folgen aus, also Schmerzen und Beeinträchtigung der Lebensführung. Wer den eigenen Haushalt wegen der Verletzung nicht mehr führen kann, hat daneben einen eigenen Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens. Der wird materiell berechnet, meist über die Stunden, die im Haushalt ausfallen, und einen Stundensatz für eine Ersatzkraft. Beide Posten stehen nebeneinander und werden getrennt beziffert. In 118 Urteilen dieser Tabelle geht das Gericht auf beide Posten ein: diese Urteile ansehen.
Woher die Zahlen kommen
Grundlage sind die 593.039 Entscheidungen dieser Datenbank. Ausgewertet wurden alle Entscheidungen ab 2002, in denen ein Schmerzensgeldbetrag in Euro genannt ist. Für jede Entscheidung wurde geprüft, ob das entscheidende Gericht den Betrag selbst zugesprochen hat; nur dann steht die Zeile in der Tabelle. Beträge, die nur gefordert, von einer anderen Instanz zugesprochen, aufgehoben oder aus fremden Entscheidungen zitiert wurden, bleiben außen vor. Jede Zeile ist zusätzlich gegen den Wortlaut der Entscheidung geprüft. Stand: 27.07.2026.
Quellen der ausgewerteten Entscheidungen: rechtsprechung-im-internet.de (Bundesgerichte), eigene Websites der Gerichte sowie Open Legal Data (Instanzgerichte, ODbL v1.0). Die Tabelle selbst steht unter derselben Lizenz.
Die Tabelle ersetzt keine rechtliche Beratung. Gerichte bemessen das Schmerzensgeld nach dem Einzelfall; frühere Beträge binden sie nicht. Bei Entscheidungen mit mehreren Verletzten ist der Betrag der hauptbetroffenen Person angegeben.