Schmerzensgeldtabelle Geburtsschaden
8 Urteile · Median 475.000 Euro · 260.000 bis 500.000 Euro
Wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt, entscheidet immer das Gericht im Einzelfall. Einen Anhaltspunkt geben aber die Beträge, die deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochen haben. Diese Tabelle listet 8 solcher Beträge. Jede Zeile stammt aus einer Entscheidung, die in dieser Datenbank im Volltext liegt, und ist mit ihr verlinkt. Aufgenommen wird nur, was das entscheidende Gericht selbst zugesprochen hat, nicht die Forderung der klagenden Seite.
Beträge nach Verletzung
| Betrag | Verletzung und Folgen | Entscheidung |
|---|---|---|
| 500.000 € | Geburtsschwerstschädigung mit Hauptschädigung des Gehirns, schwerste Beeinträchtigungen in allen Belangen. | OLG Hamm, 14.09.2009 – 3 U 9/08 |
| 500.000 € | Schwere geistige und körperliche Behinderung, Hör- und Sehbehinderung, Entwicklungsstörung, epileptische Anfälle, lebenslange Pflegebedürftigkeit | OLG Hamm, 04.12.2018 – 26 U 9/16 |
| 500.000 € | Schwere Hirnschädigung durch Sauerstoffunterversorgung bei Geburt, mit symptomatischer Epilepsie, Mikrozephalie, schwerer geistiger und körperlicher Retardierung, Blindheit, Spastiken und Schmerzen. | OLG Hamm, 17.12.2021 – 26 U 102/20 |
| 500.000 € | Hypoxisch-ischämische Enzephalopathie, schwere Mehrfachbehinderung, Entwicklungsverzögerung, Sprachverlust, motorische Defizite, Spastik, Dysphagie, Epilepsie, lebenslange Pflegebedürftigkeit | OLG Köln, 09.03.2026 – 5 U 5/24 |
| 450.000 € | Schwerste hypoxische Hirnschädigung durch Geburt, schwerste Entwicklungsstörungen, 24/7 Pflegebedürftigkeit, künstliche Ernährung, stark eingeschränktes Seh- und Hörvermögen, kaum motorische Fähigkeiten, zentrale Blindheit. | LG Aachen, 10.01.2018 – 11 O 314/14 |
| 400.000 € | Geburtsassoziierte Asphyxie, postasphyktische Enzephalopathie, körperliche und geistige Schwerstbehinderung | OLG Hamm, 30.10.2015 – 26 U 130/08 |
| 300.000 € | Schwerste neurologische Schäden durch Geburtstrauma, visuelle und akustische Einschränkungen, Krampfanfälle, Magensonde, dauerhafte Pflegebedürftigkeit. | LG Dortmund, 15.11.2007 – 4 O 21/04 |
| 260.000 € | Geburtsschaden durch fehlerhafte Geburtsleitung und Vakuumextraktion mit weitreichenden immateriellen und materiellen Folgeschäden | OLG Hamm, 16.01.2006 – 3 U 207/02 |
Haushaltsführungsschaden neben dem Schmerzensgeld
Das Schmerzensgeld nach § 253 Absatz 2 BGB gleicht die immateriellen Folgen aus, also Schmerzen und Beeinträchtigung der Lebensführung. Wer den eigenen Haushalt wegen der Verletzung nicht mehr führen kann, hat daneben einen eigenen Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens. Der wird materiell berechnet, meist über die Stunden, die im Haushalt ausfallen, und einen Stundensatz für eine Ersatzkraft. Beide Posten stehen nebeneinander und werden getrennt beziffert. In 118 Urteilen dieser Tabelle geht das Gericht auf beide Posten ein: diese Urteile ansehen.
Woher die Zahlen kommen
Grundlage sind die 608.272 Entscheidungen dieser Datenbank. Ausgewertet wurden alle Entscheidungen ab 2002, in denen ein Schmerzensgeldbetrag in Euro genannt ist. Für jede Entscheidung wurde geprüft, ob das entscheidende Gericht den Betrag selbst zugesprochen hat; nur dann steht die Zeile in der Tabelle. Beträge, die nur gefordert, von einer anderen Instanz zugesprochen, aufgehoben oder aus fremden Entscheidungen zitiert wurden, bleiben außen vor. Jede Zeile ist zusätzlich gegen den Wortlaut der Entscheidung geprüft. Stand: 27.07.2026.
Quellen der ausgewerteten Entscheidungen: rechtsprechung-im-internet.de (Bundesgerichte), eigene Websites der Gerichte sowie Open Legal Data (Instanzgerichte, ODbL v1.0). Die Tabelle selbst steht unter derselben Lizenz.
Die Tabelle ersetzt keine rechtliche Beratung. Gerichte bemessen das Schmerzensgeld nach dem Einzelfall; frühere Beträge binden sie nicht. Bei Entscheidungen mit mehreren Verletzten ist der Betrag der hauptbetroffenen Person angegeben.