Gesetze / Landesrecht Hessen / 351-83

Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2010 Nr. 24, vom 16.12.2010, verkündet am 28.12.2010 · Stand: 15.09.2026 · letzte Änderung: Gesetz vom 10.09.2026

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. § 1 Aufgabe des Rettungsdienstes
  3. § 2 Geltungsbereich
  4. § 3 Begriffsbestimmungen
  5. § 4 Auftrag
  6. § 5 Träger und Durchführung
  7. § 6 Zentrale Leitstellen
  8. § 7 Rettungsdienstliche Versorgung bei Großschadensereignissen
  9. § 8 Kosten
  10. § 9 Benutzungsgebühren der Träger des Rettungsdienstes
  11. § 10 Benutzungsentgelte und Schiedsstelle
  12. § 11 Beauftragung
  13. § 12 Aufsicht
  14. § 13 Schutz von Bezeichnungen
  15. § 14 Betriebspflicht, Einsatzpflicht
  16. § 15 Rettungsdienstplan, Fachplan Luftrettung, Bereichsplan
  17. § 16 Landesbeirat und Bereichsbeiräte
  18. § 17 Datenschutz, Auskunftspflicht
  19. § 18 Regelung der Aus- und Fortbildung des Einsatzpersonals
  20. § 19 Qualitätssicherung
  21. § 20 Ärztliche Leitung des Rettungsdienstes
  22. § 21 Zuständigkeit zum Erlass der Rechtsverordnungen
  23. § 22 Bußgeldvorschriften
  24. § 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.