Gesetze / Landesrecht Hessen / HRDG
HRDG§ 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2010 Nr. 24 · Stand: 15.09.2026
Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.