Gesetze / Landesrecht Hessen / 34-64

Verordnung zur Ausführung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und über Zuständigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz und dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfeverordnung – KJHV)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2007 Nr. 23, vom 22.10.2007, verkündet am 09.11.2007 · Stand: 24.12.2025 · letzte Änderung: Verordnung vom 22.12.2025

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2032 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. Erster Teil · Landesförderung der Kindertagesbetreuung
  2. § 1 Landesförderung für Tageseinrichtungen
  3. § 2 Landesförderung für Kindertagespflege
  4. § 3 Landesförderung für Fachberatung
  5. § 4 Landesförderung für die Freistellung vom Teilnahme- oder Kostenbeitrag
  6. § 5 Investive Landesförderung
  7. § 6 Landesförderung zur Begleitung und Weiterentwicklung frühkindlicher Bildungsangebote
  8. § 7 Erstattung von Aufwendungen für Kommunikationshilfen
  9. § 8 Prüfungsrechte und Mitwirkungspflichten
  10. § 9 Zuständige Behörde
  11. Zweiter Teil · Außerschulische Jugendbildung
  12. § 10 Anerkennungsverfahren
  13. § 11 Arbeitsgemeinschaften
  14. § 12 Verteilung der Mittel
  15. Dritter Teil · Zuständigkeiten
  16. § 13 Zuständige Behörden nach dem Jugendschutzgesetz
  17. § 14 Zuständige Behörde nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch
  18. Vierter Teil · Schlussvorschriften
  19. § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.