Gesetze / VO (EU) Nr. 806/2014 · CELEX 02014R0806-20260611

Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010

114 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand
  2. Art 2 Anwendungsbereich
  3. Art 3 Begriffsbestimmungen
  4. Art 4 Teilnehmende Mitgliedstaaten
  5. Art 5 Beziehung zur Richtlinie 2014/59/EU und zum anwendbaren nationalen Recht
  6. Art 6 Allgemeine Grundsätze
  7. Art 7 Aufteilung der Aufgaben innerhalb des einheitlichen Abwicklungsmechanismus
  8. Art 8 Vom Ausschuss erstellte Abwicklungspläne
  9. Art 9 Abwicklungspläne
  10. Art 10 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit
  11. Art 10a Befugnis, bestimmte Ausschüttungen zu untersagen
  12. Art 11 Vereinfachte Anforderungen für bestimmte Institute
  13. Art 12 Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
  14. Art 12a Anwendung und Berechnung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
  15. Art 12b Ausnahme von der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
  16. Art 12c Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten
  17. Art 12d Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
  18. Art 12e Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von G-SRI und bedeutende Unions-Tochterunternehmen von Nicht-EU-G-SRI
  19. Art 12f Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Abwicklungseinheiten
  20. Art 12g Anwendung der Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Unternehmen, bei denen es sich nicht um Abwicklungseinheiten handelt
  21. Art 12h Ausnahmeregelung in Bezug auf die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheiten sind
  22. Art 12i Ausnahmen für eine Zentralorganisation und Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind
  23. Art 12j Verstöße gegen die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
  24. Art 12k Übergangsregelungen und Regelungen nach Abwicklung
  25. Art 13 Frühintervention
  26. Art 14 Abwicklungsziele
  27. Art 15 Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung
  28. Art 16 Abwicklung von Finanzinstituten und Mutterunternehmen
  29. Art 17 Rangfolge der Forderungen
  30. Art 18 Abwicklungsverfahren
  31. Art 19 Staatliche Beihilfen und Unterstützung aus dem Fonds
  32. Art 20 Bewertung für Abwicklungszwecke
  33. Art 21 Herabschreibung oder Umwandlung von Kapitalinstrumenten und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
  34. Art 22 Allgemeine Grundsätze für Abwicklungsinstrumente
  35. Art 23 Abwicklungskonzept
  36. Art 24 Instrument der Unternehmensveräußerung
  37. Art 25 Instrument des Brückeninstituts
  38. Art 26 Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten
  39. Art 27 Bail-in-Instrument
  40. Art 28 Überwachung durch den Ausschuss
  41. Art 29 Durchführung von Beschlüssen gemäß dieser Verordnung
  42. Art 30 Verpflichtung zu Zusammenarbeit und Informationsaustausch
  43. Art 31 Zusammenarbeit im einheitlichen Abwicklungsmechanismus
  44. Art 31a Informationsaustausch zwischen Behörden und mit anderen Einrichtungen
  45. Art 32 Anhörung von und Zusammenarbeit mit nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten und Drittländern
  46. Art 33 Anerkennung und Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern
  47. Art 34 Auskunftsersuchen
  48. Art 35 Allgemeine Untersuchungen
  49. Art 36 Prüfungen vor Ort
  50. Art 37 Gerichtliche Genehmigung
  51. Art 38 Geldbußen
  52. Art 39 Zwangsgelder
  53. Art 40 Anhörung der dem Verfahren unterworfenen Personen
  54. Art 41 Offenlegung, Art, Zwangsvollstreckung und Zuweisung der Geldbußen und Zwangsgelder
  55. Art 41a Überprüfung durch den Gerichtshof der Europäischen Union
  56. Art 42 Rechtsform
  57. Art 43 Zusammensetzung
  58. Art 44 Einhaltung des Unionsrechts
  59. Art 45 Transparenz und Rechenschaftspflicht
  60. Art 46 Nationale Parlamente
  61. Art 47 Unabhängigkeit
  62. Art 48 Sitz
  63. Art 49 Teilnahme an Plenarsitzungen
  64. Art 50 Aufgaben
  65. Art 51 Plenarsitzung des Ausschusses
  66. Art 52 Allgemeine Bestimmungen zum Beschlussverfahren
  67. Art 53 Teilnahme an den Präsidiumssitzungen
  68. Art 54 Aufgaben
  69. Art 55 Beschlussfassung
  70. Art 56 Ernennung und Aufgaben
  71. Art 57 Ressourcen
  72. Art 58 Haushalt
  73. Art 59 Teil I des Haushalts: Verwaltung des Ausschusses
  74. Art 60 Teil II des Haushalts: der Fonds
  75. Art 61 Aufstellung des Haushaltsplans
  76. Art 62 Interne Rechnungsprüfung und Kontrolle
  77. Art 63 Ausführung des Haushalts, Rechnungslegung und Entlastung
  78. Art 64 Finanzvorschriften
  79. Art 65 Beiträge zu den Verwaltungsausgaben des Ausschusses
  80. Art 66 Betrugsbekämpfung
  81. Art 67 Allgemeine Bestimmungen
  82. Art 68 Verpflichtung zur Einrichtung von Abwicklungsfinanzierungsmechanismen
  83. Art 69 Zielausstattung
  84. Art 70 Im Voraus erhobene Beiträge
  85. Art 71 Außerordentliche nachträglich erhobene Beiträge
  86. Art 72 Freiwillige Darlehen zwischen Abwicklungsfinanzierungsmechanismen
  87. Art 73 Alternative Finanzierungsmöglichkeiten
  88. Art 74 Zugriff auf Finanzierungsfazilitäten
  89. Art 75 Anlagen
  90. Art 76 Auftrag des Fonds
  91. Art 77 Inanspruchnahme des Fonds
  92. Art 78 Gegenseitige Unterstützung der nationalen Finanzierungsmechanismen bei Gruppenabwicklungen, bei denen Institute in nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten involviert sind
  93. Art 79 Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung
  94. Art 79b Berichterstattung über Liquidität im Abwicklungsfall
  95. Art 80 Vorrechte und Befreiungen
  96. Art 81 Sprachenregelung
  97. Art 82 Personal
  98. Art 83 Austausch von Personal
  99. Art 84 Interne Ausschüsse
  100. Art 85 Beschwerdeausschuss
  101. Art 86 Klagen vor dem Gerichtshof
  102. Art 87 Haftung des Ausschusses
  103. Art 88 Berufsgeheimnis und Informationsaustausch
  104. Art 89 Datenschutz
  105. Art 90 Zugang zu Dokumenten
  106. Art 91 Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen
  107. Art 92 Rechnungshof
  108. Art 93 Ausübung der Befugnisübertragung
  109. Art 94 Überprüfung
  110. Art 95 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
  111. Art 96 Ersetzung der nationalen Abwicklungsfinanzierungsmechanismen
  112. Art 97 Sitzabkommen und Bedingungen der Funktionsweise
  113. Art 98 Aufnahme der Tätigkeit durch den Ausschuss
  114. Art 99 Inkrafttreten