Gesetze / VO (EU) Nr. 806/2014 · CELEX 02014R0806-20260611
Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
114 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Anwendungsbereich
- Art 3 Begriffsbestimmungen
- Art 4 Teilnehmende Mitgliedstaaten
- Art 5 Beziehung zur Richtlinie 2014/59/EU und zum anwendbaren nationalen Recht
- Art 6 Allgemeine Grundsätze
- Art 7 Aufteilung der Aufgaben innerhalb des einheitlichen Abwicklungsmechanismus
- Art 8 Vom Ausschuss erstellte Abwicklungspläne
- Art 9 Abwicklungspläne
- Art 10 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit
- Art 10a Befugnis, bestimmte Ausschüttungen zu untersagen
- Art 11 Vereinfachte Anforderungen für bestimmte Institute
- Art 12 Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
- Art 12a Anwendung und Berechnung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
- Art 12b Ausnahme von der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
- Art 12c Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten
- Art 12d Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
- Art 12e Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von G-SRI und bedeutende Unions-Tochterunternehmen von Nicht-EU-G-SRI
- Art 12f Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Abwicklungseinheiten
- Art 12g Anwendung der Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Unternehmen, bei denen es sich nicht um Abwicklungseinheiten handelt
- Art 12h Ausnahmeregelung in Bezug auf die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheiten sind
- Art 12i Ausnahmen für eine Zentralorganisation und Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind
- Art 12j Verstöße gegen die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
- Art 12k Übergangsregelungen und Regelungen nach Abwicklung
- Art 13 Frühintervention
- Art 14 Abwicklungsziele
- Art 15 Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung
- Art 16 Abwicklung von Finanzinstituten und Mutterunternehmen
- Art 17 Rangfolge der Forderungen
- Art 18 Abwicklungsverfahren
- Art 19 Staatliche Beihilfen und Unterstützung aus dem Fonds
- Art 20 Bewertung für Abwicklungszwecke
- Art 21 Herabschreibung oder Umwandlung von Kapitalinstrumenten und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
- Art 22 Allgemeine Grundsätze für Abwicklungsinstrumente
- Art 23 Abwicklungskonzept
- Art 24 Instrument der Unternehmensveräußerung
- Art 25 Instrument des Brückeninstituts
- Art 26 Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten
- Art 27 Bail-in-Instrument
- Art 28 Überwachung durch den Ausschuss
- Art 29 Durchführung von Beschlüssen gemäß dieser Verordnung
- Art 30 Verpflichtung zu Zusammenarbeit und Informationsaustausch
- Art 31 Zusammenarbeit im einheitlichen Abwicklungsmechanismus
- Art 31a Informationsaustausch zwischen Behörden und mit anderen Einrichtungen
- Art 32 Anhörung von und Zusammenarbeit mit nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten und Drittländern
- Art 33 Anerkennung und Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern
- Art 34 Auskunftsersuchen
- Art 35 Allgemeine Untersuchungen
- Art 36 Prüfungen vor Ort
- Art 37 Gerichtliche Genehmigung
- Art 38 Geldbußen
- Art 39 Zwangsgelder
- Art 40 Anhörung der dem Verfahren unterworfenen Personen
- Art 41 Offenlegung, Art, Zwangsvollstreckung und Zuweisung der Geldbußen und Zwangsgelder
- Art 41a Überprüfung durch den Gerichtshof der Europäischen Union
- Art 42 Rechtsform
- Art 43 Zusammensetzung
- Art 44 Einhaltung des Unionsrechts
- Art 45 Transparenz und Rechenschaftspflicht
- Art 46 Nationale Parlamente
- Art 47 Unabhängigkeit
- Art 48 Sitz
- Art 49 Teilnahme an Plenarsitzungen
- Art 50 Aufgaben
- Art 51 Plenarsitzung des Ausschusses
- Art 52 Allgemeine Bestimmungen zum Beschlussverfahren
- Art 53 Teilnahme an den Präsidiumssitzungen
- Art 54 Aufgaben
- Art 55 Beschlussfassung
- Art 56 Ernennung und Aufgaben
- Art 57 Ressourcen
- Art 58 Haushalt
- Art 59 Teil I des Haushalts: Verwaltung des Ausschusses
- Art 60 Teil II des Haushalts: der Fonds
- Art 61 Aufstellung des Haushaltsplans
- Art 62 Interne Rechnungsprüfung und Kontrolle
- Art 63 Ausführung des Haushalts, Rechnungslegung und Entlastung
- Art 64 Finanzvorschriften
- Art 65 Beiträge zu den Verwaltungsausgaben des Ausschusses
- Art 66 Betrugsbekämpfung
- Art 67 Allgemeine Bestimmungen
- Art 68 Verpflichtung zur Einrichtung von Abwicklungsfinanzierungsmechanismen
- Art 69 Zielausstattung
- Art 70 Im Voraus erhobene Beiträge
- Art 71 Außerordentliche nachträglich erhobene Beiträge
- Art 72 Freiwillige Darlehen zwischen Abwicklungsfinanzierungsmechanismen
- Art 73 Alternative Finanzierungsmöglichkeiten
- Art 74 Zugriff auf Finanzierungsfazilitäten
- Art 75 Anlagen
- Art 76 Auftrag des Fonds
- Art 77 Inanspruchnahme des Fonds
- Art 78 Gegenseitige Unterstützung der nationalen Finanzierungsmechanismen bei Gruppenabwicklungen, bei denen Institute in nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten involviert sind
- Art 79 Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung
- Art 79b Berichterstattung über Liquidität im Abwicklungsfall
- Art 80 Vorrechte und Befreiungen
- Art 81 Sprachenregelung
- Art 82 Personal
- Art 83 Austausch von Personal
- Art 84 Interne Ausschüsse
- Art 85 Beschwerdeausschuss
- Art 86 Klagen vor dem Gerichtshof
- Art 87 Haftung des Ausschusses
- Art 88 Berufsgeheimnis und Informationsaustausch
- Art 89 Datenschutz
- Art 90 Zugang zu Dokumenten
- Art 91 Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen
- Art 92 Rechnungshof
- Art 93 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 94 Überprüfung
- Art 95 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
- Art 96 Ersetzung der nationalen Abwicklungsfinanzierungsmechanismen
- Art 97 Sitzabkommen und Bedingungen der Funktionsweise
- Art 98 Aufnahme der Tätigkeit durch den Ausschuss
- Art 99 Inkrafttreten