Gesetze / VO (EU) 2018/1861 · CELEX 02018R1861-20210803

Verordnung (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen, zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006

69 Normen · 10 zitierende Entscheidungen · Änderungen

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Allgemeines Ziel des SIS
  2. Art 2 Gegenstand
  3. Art 3 Begriffsbestimmungen
  4. Art 4 Systemarchitektur und Betrieb des SIS
  5. Art 5 Kosten
  6. Art 6 Nationale Systeme
  7. Art 7 N.SIS-Stelle und SIRENE-Büro
  8. Art 8 Austausch von Zusatzinformationen
  9. Art 9 Technische und funktionelle Konformität
  10. Art 10 Sicherheit — Mitgliedstaaten
  11. Art 11 Geheimhaltung — Mitgliedstaaten
  12. Art 12 Führen von Protokollen auf nationaler Ebene
  13. Art 13 Eigenkontrolle
  14. Art 14 Schulung des Personals
  15. Art 15 Betriebsmanagement
  16. Art 16 Sicherheit — eu-LISA
  17. Art 17 Geheimhaltung — eu-LISA
  18. Art 18 Führen von Protokollen auf zentraler Ebene
  19. Art 18b Führen von Protokollen für die Zwecke der Interoperabilität mit dem ETIAS
  20. Art 19 Aufklärungskampagnen über das SIS
  21. Art 20 Kategorien von Daten
  22. Art 21 Verhältnismäßigkeit
  23. Art 22 Anforderungen an die Eingabe einer Ausschreibung
  24. Art 23 Vereinbarkeit von Ausschreibungen
  25. Art 24 Voraussetzungen für die Eingabe von Ausschreibungen zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung
  26. Art 25 Voraussetzungen für die Eingabe von Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen, gegen die eine restriktive Maßnahme erlassen wurde
  27. Art 26 Voraussetzungen für die Eingabe von Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen, die das Recht auf Freizügigkeit in der Union genießen
  28. Art 27 Vorabkonsultation vor der Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels oder eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt
  29. Art 28 Vorabkonsultation vor der Eingabe einer Ausschreibung zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung
  30. Art 29 Nachträgliche Konsultation nach der Eingabe einer Ausschreibung zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung
  31. Art 30 Konsultation bei einem Treffer in Bezug auf einen Drittstaatsangehörigen mit einem gültigen Aufenthaltstitel oder einem gültigen Visum für den längerfristigen Aufenthalt
  32. Art 31 Statistiken zum Informationsaustausch
  33. Art 32 Besondere Vorschriften für die Eingabe von Lichtbildern, Gesichtsbildern und daktyloskopischen Daten
  34. Art 33 Besondere Vorschriften für die Überprüfung oder die Abfrage anhand von Lichtbildern, Gesichtsbildern und daktyloskopischen Daten
  35. Art 34 Zum Zugriff auf Daten im SIS berechtigte nationale zuständige Behörden
  36. Art 35 Zugriff von Europol auf Daten im SIS
  37. Art 36 Zugriff von Mitgliedern der europäischen Grenz- und Küstenwacheteams, der Teams von mit rückkehrbezogenen Aufgaben betrautem Personal sowie der Teams zur Unterstützung der Migrationssteuerung auf Daten im SIS
  38. Art 36b Zugang der ETIAS-Zentralstelle zu SIS-Daten
  39. Art 36c Interoperabilität mit dem ETIAS
  40. Art 37 Evaluierung der Nutzung des SIS durch Europol und die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache
  41. Art 38 Umfang des Zugriffs
  42. Art 39 Prüffrist für Ausschreibungen
  43. Art 40 Löschung von Ausschreibungen
  44. Art 41 Verarbeitung von SIS-Daten
  45. Art 42 SIS-Daten und nationale Dateien
  46. Art 43 Information im Falle der Nichtausführung einer Ausschreibung
  47. Art 44 Qualität der Daten im SIS
  48. Art 45 Sicherheitsvorfälle
  49. Art 46 Unterscheidung von Personen mit ähnlichen Merkmalen
  50. Art 47 Ergänzende Daten zur Behandlung von Fällen von Identitätsmissbrauch
  51. Art 48 Verknüpfungen zwischen Ausschreibungen
  52. Art 49 Zweck und Erfassungsdauer von Zusatzinformationen
  53. Art 50 Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte
  54. Art 51 Anwendbare Gesetzgebung
  55. Art 52 Recht auf Information
  56. Art 53 Recht auf Auskunft, Berichtigung unrichtiger Daten und Löschung unrechtmäßig gespeicherter Daten
  57. Art 54 Rechtsbehelf
  58. Art 55 Aufsicht über die N.SIS
  59. Art 56 Aufsicht über eu-LISA
  60. Art 57 Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
  61. Art 58 Haftung
  62. Art 59 Sanktionen
  63. Art 60 Kontrolle und Statistiken
  64. Art 61 Ausübung der Befugnisübertragung
  65. Art 62 Ausschussverfahren
  66. Art 63 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006
  67. Art 64 Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen
  68. Art 65 Aufhebung
  69. Art 66 Inkrafttreten, Inbetriebnahme und Anwendung