Gesetze / VO (EU) 2018/1861 · CELEX 02018R1861-20210803
Verordnung (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen, zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006
69 Normen · 10 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Art 1 Allgemeines Ziel des SIS
- Art 2 Gegenstand
- Art 3 Begriffsbestimmungen
- Art 4 Systemarchitektur und Betrieb des SIS
- Art 5 Kosten
- Art 6 Nationale Systeme
- Art 7 N.SIS-Stelle und SIRENE-Büro
- Art 8 Austausch von Zusatzinformationen
- Art 9 Technische und funktionelle Konformität
- Art 10 Sicherheit — Mitgliedstaaten
- Art 11 Geheimhaltung — Mitgliedstaaten
- Art 12 Führen von Protokollen auf nationaler Ebene
- Art 13 Eigenkontrolle
- Art 14 Schulung des Personals
- Art 15 Betriebsmanagement
- Art 16 Sicherheit — eu-LISA
- Art 17 Geheimhaltung — eu-LISA
- Art 18 Führen von Protokollen auf zentraler Ebene
- Art 18b Führen von Protokollen für die Zwecke der Interoperabilität mit dem ETIAS
- Art 19 Aufklärungskampagnen über das SIS
- Art 20 Kategorien von Daten
- Art 21 Verhältnismäßigkeit
- Art 22 Anforderungen an die Eingabe einer Ausschreibung
- Art 23 Vereinbarkeit von Ausschreibungen
- Art 24 Voraussetzungen für die Eingabe von Ausschreibungen zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung
- Art 25 Voraussetzungen für die Eingabe von Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen, gegen die eine restriktive Maßnahme erlassen wurde
- Art 26 Voraussetzungen für die Eingabe von Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen, die das Recht auf Freizügigkeit in der Union genießen
- Art 27 Vorabkonsultation vor der Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels oder eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt
- Art 28 Vorabkonsultation vor der Eingabe einer Ausschreibung zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung
- Art 29 Nachträgliche Konsultation nach der Eingabe einer Ausschreibung zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung
- Art 30 Konsultation bei einem Treffer in Bezug auf einen Drittstaatsangehörigen mit einem gültigen Aufenthaltstitel oder einem gültigen Visum für den längerfristigen Aufenthalt
- Art 31 Statistiken zum Informationsaustausch
- Art 32 Besondere Vorschriften für die Eingabe von Lichtbildern, Gesichtsbildern und daktyloskopischen Daten
- Art 33 Besondere Vorschriften für die Überprüfung oder die Abfrage anhand von Lichtbildern, Gesichtsbildern und daktyloskopischen Daten
- Art 34 Zum Zugriff auf Daten im SIS berechtigte nationale zuständige Behörden
- Art 35 Zugriff von Europol auf Daten im SIS
- Art 36 Zugriff von Mitgliedern der europäischen Grenz- und Küstenwacheteams, der Teams von mit rückkehrbezogenen Aufgaben betrautem Personal sowie der Teams zur Unterstützung der Migrationssteuerung auf Daten im SIS
- Art 36b Zugang der ETIAS-Zentralstelle zu SIS-Daten
- Art 36c Interoperabilität mit dem ETIAS
- Art 37 Evaluierung der Nutzung des SIS durch Europol und die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache
- Art 38 Umfang des Zugriffs
- Art 39 Prüffrist für Ausschreibungen
- Art 40 Löschung von Ausschreibungen
- Art 41 Verarbeitung von SIS-Daten
- Art 42 SIS-Daten und nationale Dateien
- Art 43 Information im Falle der Nichtausführung einer Ausschreibung
- Art 44 Qualität der Daten im SIS
- Art 45 Sicherheitsvorfälle
- Art 46 Unterscheidung von Personen mit ähnlichen Merkmalen
- Art 47 Ergänzende Daten zur Behandlung von Fällen von Identitätsmissbrauch
- Art 48 Verknüpfungen zwischen Ausschreibungen
- Art 49 Zweck und Erfassungsdauer von Zusatzinformationen
- Art 50 Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte
- Art 51 Anwendbare Gesetzgebung
- Art 52 Recht auf Information
- Art 53 Recht auf Auskunft, Berichtigung unrichtiger Daten und Löschung unrechtmäßig gespeicherter Daten
- Art 54 Rechtsbehelf
- Art 55 Aufsicht über die N.SIS
- Art 56 Aufsicht über eu-LISA
- Art 57 Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
- Art 58 Haftung
- Art 59 Sanktionen
- Art 60 Kontrolle und Statistiken
- Art 61 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 62 Ausschussverfahren
- Art 63 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006
- Art 64 Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen
- Art 65 Aufhebung
- Art 66 Inkrafttreten, Inbetriebnahme und Anwendung