Gesetze / VO (EU) 2018/1861

VO (EU) 2018/1861

Art 50 Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte

Stand: 02.10.2026

Im SIS verarbeitete Daten sowie damit verbundene ausgetauschte Zusatzinformationen im Sinne dieser Verordnung dürfen Drittländern oder internationalen Organisationen nicht übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden.

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