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VO (EU) 2018/1861

Art 9 Technische und funktionelle Konformität

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1861/9#abs-1 (1) Bei der Einrichtung seines N.SIS hält jeder Mitgliedstaat die gemeinsamen Standards, Protokolle und technischen Verfahren ein, die festgelegt wurden, um die Kompatibilität des N.SIS mit dem zentralen SIS für die zügige und wirksame Übermittlung von Daten zu gewährleisten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1861/9#abs-2 (2) Verwendet ein Mitgliedstaat eine nationale Kopie, so stellt er über die Dienste der CS-SIS und über die automatischen Aktualisierungen nach Artikel 4 Absatz 6 sicher, dass die in der nationalen Kopie gespeicherten Daten mit den Daten in der SIS-Datenbank identisch und kohärent sind und dass eine Abfrage in seiner nationalen Kopie ein mit einer Abfrage in der SIS-Datenbank gleichwertiges Ergebnis liefert.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1861/9#abs-3 (3) Endnutzer erhalten die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Daten, insbesondere und soweit erforderlich alle verfügbaren Daten, die die Identifizierung der betroffenen Person und das Ergreifen der beantragten Maßnahmen ermöglichen.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1861/9#abs-4 (4) Die Mitgliedstaaten und eu-LISA führen regelmäßig Tests durch, um die technische Konformität der in Absatz 2 genannten nationalen Kopien zu überprüfen. Die Ergebnisse dieser Tests werden als Teil des mit der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates ( 4 ) eingeführten Mechanismus berücksichtigt.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1861/9#abs-5 (5) Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung und Weiterentwicklung der gemeinsamen Standards, Protokolle und technischen Verfahren gemäß Absatz 1 dieses Artikels. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 62 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.

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