Gesetze / VO (EU) Nr. 1380/2013 · CELEX 02013R1380-20230101

Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rates

51 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Anwendungsbereich
  2. Art 2 Ziele
  3. Art 3 Grundsätze verantwortungsvoller Verwaltung
  4. Art 4 Begriffsbestimmungen
  5. Art 5 Allgemeine Vorschriften über den Zugang zu Gewässern
  6. Art 6 Allgemeine Bestimmungen
  7. Art 7 Bestandserhaltungsmaßnahmen
  8. Art 8 Einrichtung von Bestandsauffüllungsgebieten
  9. Art 9 Grundsätze und Ziele der Mehrjahrespläne
  10. Art 10 Inhalt der Mehrjahrespläne
  11. Art 11 Bestandserhaltungsmaßnahmen, die zur Einhaltung der Verpflichtungen nach Umweltvorschriften der Union erforderlich sind
  12. Art 12 Kommissionsmaßnahmen im Falle einer ernsten Bedrohung biologischer Meeresschätze
  13. Art 13 Sofortmaßnahmen eines Mitgliedstaats
  14. Art 14 Vermeidung und Minimierung unerwünschter Fänge
  15. Art 15 Pflicht zur Anlandung
  16. Art 16 Fangmöglichkeiten
  17. Art 17 Kriterien für die Zuteilung von Fangmöglichkeiten durch die Mitgliedstaaten
  18. Art 18 Regionale Zusammenarbeit bei Bestandserhaltungsmaßnahmen
  19. Art 19 Einzelstaatliche Maßnahmen für Fischereifahrzeuge unter der Flagge des jeweiligen Mitgliedstaats oder für in seinem Hoheitsgebiet niedergelassene Personen
  20. Art 20 Einzelstaatliche Maßnahmen innerhalb der 12-Seemeilen-Zone
  21. Art 21 Einrichtung von Systemen übertragbarer Fischereibefugnisse
  22. Art 22 Anpassung und Verwaltung der Fangkapazitäten
  23. Art 23 Zugangs-/Abgangsregelung
  24. Art 24 Fischereiflottenregister
  25. Art 25 Datenanforderungen für das Fischereimanagement
  26. Art 26 Konsultation wissenschaftlicher Gremien
  27. Art 27 Forschung und wissenschaftliche Gutachten
  28. Art 28 Ziele
  29. Art 29 Tätigkeiten der Union in internationalen Fischereiorganisationen
  30. Art 30 Einhaltung internationaler Vorschriften
  31. Art 31 Grundsätze und Ziele von nachhaltigen partnerschaftlichen Fischereiabkommen
  32. Art 32 Finanzielle Unterstützung
  33. Art 33 Grundsätze und Ziele der Bewirtschaftung von Beständen im gemeinsamen Interesse von Union und Drittländern sowie von Übereinkünften über den Tausch und die gemeinsame Bewirtschaftung
  34. Art 34 Förderung einer nachhaltigen Aquakultur
  35. Art 35 Ziele
  36. Art 36 Ziele
  37. Art 37 Expertengruppe "Einhaltung"
  38. Art 38 Pilotprojekte für neue Überwachungstechnologien und Datenverwaltungssysteme
  39. Art 39 Beitrag zu Überwachungs-, Inspektions-, Durchsetzungskosten sowie zu den Kosten der Datenerhebung
  40. Art 40 Ziele
  41. Art 41 Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung der Mitgliedstaaten
  42. Art 42 Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung der Betreiber
  43. Art 43 Einrichtung von Beiräten
  44. Art 44 Aufgaben der Beiräten
  45. Art 45 Zusammensetzung, Arbeitsweise und Finanzierung der Beiräte
  46. Art 46 Ausübung der Befugnisübertragung
  47. Art 47 Ausschussverfahren
  48. Art 48 Aufhebungen und Änderungen
  49. Art 49 Überarbeitung
  50. Art 50 Jahresbericht
  51. Art 51 Inkrafttreten