Gesetze / VO (EU) Nr. 1380/2013 · CELEX 02013R1380-20230101
Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rates
51 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Anwendungsbereich
- Art 2 Ziele
- Art 3 Grundsätze verantwortungsvoller Verwaltung
- Art 4 Begriffsbestimmungen
- Art 5 Allgemeine Vorschriften über den Zugang zu Gewässern
- Art 6 Allgemeine Bestimmungen
- Art 7 Bestandserhaltungsmaßnahmen
- Art 8 Einrichtung von Bestandsauffüllungsgebieten
- Art 9 Grundsätze und Ziele der Mehrjahrespläne
- Art 10 Inhalt der Mehrjahrespläne
- Art 11 Bestandserhaltungsmaßnahmen, die zur Einhaltung der Verpflichtungen nach Umweltvorschriften der Union erforderlich sind
- Art 12 Kommissionsmaßnahmen im Falle einer ernsten Bedrohung biologischer Meeresschätze
- Art 13 Sofortmaßnahmen eines Mitgliedstaats
- Art 14 Vermeidung und Minimierung unerwünschter Fänge
- Art 15 Pflicht zur Anlandung
- Art 16 Fangmöglichkeiten
- Art 17 Kriterien für die Zuteilung von Fangmöglichkeiten durch die Mitgliedstaaten
- Art 18 Regionale Zusammenarbeit bei Bestandserhaltungsmaßnahmen
- Art 19 Einzelstaatliche Maßnahmen für Fischereifahrzeuge unter der Flagge des jeweiligen Mitgliedstaats oder für in seinem Hoheitsgebiet niedergelassene Personen
- Art 20 Einzelstaatliche Maßnahmen innerhalb der 12-Seemeilen-Zone
- Art 21 Einrichtung von Systemen übertragbarer Fischereibefugnisse
- Art 22 Anpassung und Verwaltung der Fangkapazitäten
- Art 23 Zugangs-/Abgangsregelung
- Art 24 Fischereiflottenregister
- Art 25 Datenanforderungen für das Fischereimanagement
- Art 26 Konsultation wissenschaftlicher Gremien
- Art 27 Forschung und wissenschaftliche Gutachten
- Art 28 Ziele
- Art 29 Tätigkeiten der Union in internationalen Fischereiorganisationen
- Art 30 Einhaltung internationaler Vorschriften
- Art 31 Grundsätze und Ziele von nachhaltigen partnerschaftlichen Fischereiabkommen
- Art 32 Finanzielle Unterstützung
- Art 33 Grundsätze und Ziele der Bewirtschaftung von Beständen im gemeinsamen Interesse von Union und Drittländern sowie von Übereinkünften über den Tausch und die gemeinsame Bewirtschaftung
- Art 34 Förderung einer nachhaltigen Aquakultur
- Art 35 Ziele
- Art 36 Ziele
- Art 37 Expertengruppe "Einhaltung"
- Art 38 Pilotprojekte für neue Überwachungstechnologien und Datenverwaltungssysteme
- Art 39 Beitrag zu Überwachungs-, Inspektions-, Durchsetzungskosten sowie zu den Kosten der Datenerhebung
- Art 40 Ziele
- Art 41 Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung der Mitgliedstaaten
- Art 42 Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung der Betreiber
- Art 43 Einrichtung von Beiräten
- Art 44 Aufgaben der Beiräten
- Art 45 Zusammensetzung, Arbeitsweise und Finanzierung der Beiräte
- Art 46 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 47 Ausschussverfahren
- Art 48 Aufhebungen und Änderungen
- Art 49 Überarbeitung
- Art 50 Jahresbericht
- Art 51 Inkrafttreten