Gesetze / VO (EU) Nr. 1380/2013

VO (EU) Nr. 1380/2013

Art 3 Grundsätze verantwortungsvoller Verwaltung

Stand: 02.10.2026

Die GFP beruht auf den nachstehenden Grundsätzen verantwortungsvoller Verwaltung:

a) klare Abgrenzung der Zuständigkeiten auf Unions-, regionaler, nationaler und lokaler Ebene;

b) Berücksichtigung regionaler Besonderheiten durch einen regionalisierten Ansatz;

c) Verabschiedung von Maßnahmen auf Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten;

d) langfristige Perspektiven;

e) Effizienz bei den Verwaltungskosten;

f) angemessene Beteiligung aller Interessenträger, insbesondere der Beiräte, an allen Phasen von der Konzipierung bis zur Durchführung der Maßnahmen;

g) vorrangige Zuständigkeit des Flaggenstaats;

h) Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik;

i) Einsatz von Folgenabschätzungen, sofern angezeigt;

j) Kohärenz zwischen der internen und der externen Dimension der GFP;

k) Transparenz bei der Datenverarbeitung im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften unter angemessener Achtung der Privatsphäre, des Schutzes personenbezogener Daten und der Vorschriften zur Vertraulichkeit; Bereitstellung von Daten für geeignete wissenschaftliche Gremien, sonstige Einrichtungen mit einem Forschungs- oder Managementinteresse und weitere bestimmte Endnutzer.

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