Gesetze / VO (EU) Nr. 1380/2013

VO (EU) Nr. 1380/2013

Art 26 Konsultation wissenschaftlicher Gremien

Stand: 02.10.2026

Die Kommission konsultiert die zuständigen wissenschaftlichen Gremien. Der STECF wird gegebenenfalls zu Fragen der Erhaltung und Bewirtschaftung lebender Meeresschätze einschließlich biologischer, wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer und technischer Überlegungen gehört. Bei den Konsultationen wissenschaftlicher Gremien ist der ordnungsmäßigen Verwaltung öffentlicher Mittel mit dem Ziel Rechnung zu tragen, Doppelarbeit solcher Gremien zu vermeiden.

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