Gesetze / VO (EU) Nr. 1380/2013

VO (EU) Nr. 1380/2013

Art 51 Inkrafttreten

Stand: 02.10.2026

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2014.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

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