Gesetze / VO (EU) Nr. 1380/2013
VO (EU) Nr. 1380/2013Art 51 Inkrafttreten
Stand: 02.10.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2014.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.