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VO (EU) Nr. 1380/2013

Art 50 Jahresbericht

Stand: 02.10.2026

Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich Bericht über die Fortschritte beim Erreichen des höchstmöglichen Dauerertrags und über die Lage bei den Fischbeständen, und zwar so bald wie möglich nach der Annahme der jährlichen Verordnung des Rates zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten in Unionsgewässern und für Unionsschiffe in bestimmten Nicht-Unionsgewässern.

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