Gesetze / Wohnungseigentumsgesetz
WEG§ 46 Veräußerung ohne erforderliche Zustimmung
Stand: 11.02.2021
Fehlt eine nach § 12 erforderliche Zustimmung, so sind die Veräußerung und das zugrundeliegende Verpflichtungsgeschäft unbeschadet der sonstigen Voraussetzungen wirksam, wenn die Eintragung der Veräußerung oder einer Auflassungsvormerkung in das Grundbuch vor dem 15. Januar 1994 erfolgt ist und es sich um die erstmalige Veräußerung dieses Wohnungseigentums nach seiner Begründung handelt, es sei denn, dass eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung entgegensteht. Das Fehlen der Zustimmung steht in diesen Fällen dem Eintritt der Rechtsfolgen des § 878 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht entgegen. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen der §§ 30 und 35 des Wohnungseigentumsgesetzes.
Wird zitiert von 363 Entscheidungen zu § 46 WEG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 16.01.2009 – V ZR 74/08Wohnungseigentumsrechtliche Anfechtungsklage: Klagebegründungsfrist als materiell-rechtliche Ausschlussfrist; Anforderungen an den fristgerechten Sachvortrag Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 55
- BGH, 02.10.2009 – V ZR 235/08Wohnungseigentumsrecht: Keine Verlängerung der Begründungsfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG; Unwirksamkeit einer nach höchstrichterlicher Klärung bewilligten Fristverlängerung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 40
- LG Düsseldorf, 01.03.2010 – 16 T 3/10
- Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, 14.11.2012 – 127/10
- BGH, 27.11.2020 – V ZR 71/20Wohnungseigentumssache: Beschlussanfechtungsklage eines Nießbrauchers von Wohnungseigentum als Prozessstandschafter für den WohnungseigentümerZitiert von 11
- BGH, 27.03.2009 – V ZR 196/08Wohnungseigentumsrecht: Anforderungen an die Wahrung der Begründungsfrist im Beschlussanfechtungsverfahren bei notwendiger Streitgenossenschaft Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 38
Zuletzt entschieden
- AG Herne, 02.12.2025 – 28 C 3/25
- BGH, 25.10.2024 – V ZR 17/24Wohnungseigentumsrechtliches Beschlussanfechtungsverfahren: Pflicht des Klägers zur Sachstandsanfrage bei Gericht bei Verzögerungen der KlagezustellungZitiert von 5
- LG München II, 04.07.2023 – 1 S 5214/23 WEG
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