Gesetze / Wohnungseigentumsgesetz

WEG

§ 45 Fristen der Anfechtungsklage

Stand: 25.01.2021

MietrechtBund3 Fassungen771 Entscheidungen

Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb zweier Monate nach der Beschlussfassung begründet werden. Die §§ 233 bis 238 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.

§ 44 § 46