Gesetze / Wohnungseigentumsgesetz
WEG§ 16 Nutzungen und Kosten
Stand: 25.01.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WoEigG/16#abs-1 (1) Jedem Wohnungseigentümer gebührt ein seinem Anteil entsprechender Bruchteil der Früchte des gemeinschaftlichen Eigentums und des Gemeinschaftsvermögens. Der Anteil bestimmt sich nach dem gemäß § 47 der Grundbuchordnung im Grundbuch eingetragenen Verhältnis der Miteigentumsanteile. Jeder Wohnungseigentümer ist zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach Maßgabe des § 14 berechtigt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WoEigG/16#abs-2 (2) Die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, insbesondere der Verwaltung und des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums, hat jeder Wohnungseigentümer nach dem Verhältnis seines Anteils (Absatz 1 Satz 2) zu tragen. Die Wohnungseigentümer können für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten eine von Satz 1 oder von einer Vereinbarung abweichende Verteilung beschließen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WoEigG/16#abs-3 (3) Für die Kosten und Nutzungen bei baulichen Veränderungen gilt § 21.
Wird zitiert von 598 Entscheidungen zu § 16 WEG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 15.03.2007 – V ZB 1/06Wohnungseigentumsrecht: Unzulässigkeit der Verteilung von Rechts- und Beratungskosten nach Kopfteilen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- BGH, 14.02.2025 – V ZR 128/23Beschlussklage in Wohnungseigentumssachen: Beschlusskompetenz für die Änderung des Verteilungsschlüssels für die Rücklagenbildung; Bezeichnung von "Kostenarten"; Änderung des Verteilungsmaßstabes für GewerbeeinheitenZitiert von 4
- LG München II, 20.09.2023 – 1 S 9372/22 WEGZitiert von 3
- LG Hamburg, 04.03.2016 – 318 S 109/15Zitiert von 1
- LG München II, 09.01.2025 – 36 S 10132/23 WEG
- LG Hamburg, 23.07.2014 – 318 S 106/13Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- KG, 22.07.2026 – 10 W 52/26WEG-Streitwert: Bemessung des Einzelinteresses bei Erhaltungsmaßnahmen; keine Zusammenrechnung von Anfechtungsklage gegen Negativbeschluss und Beschlussersetzungsklage Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- AG Schwelm, 15.06.2026 – SW-3158-10
- BGH, 24.04.2026 – V ZR 50/25(Zulässigkeit einer Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss)Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 16 WEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.