Gesetze / Wohnungseigentumsgesetz
WEG§ 14 Pflichten des Wohnungseigentümers
Stand: 25.01.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WoEigG/14#abs-1 (1) Jeder Wohnungseigentümer ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet,
1.
die gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Beschlüsse einzuhalten und
2.
das Betreten seines Sondereigentums und andere Einwirkungen auf dieses und das gemeinschaftliche Eigentum zu dulden, die den Vereinbarungen oder Beschlüssen entsprechen oder, wenn keine entsprechenden Vereinbarungen oder Beschlüsse bestehen, aus denen ihm über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus kein Nachteil erwächst.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WoEigG/14#abs-2 (2) Jeder Wohnungseigentümer ist gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern verpflichtet,
1.
deren Sondereigentum nicht über das in Absatz 1 Nummer 2 bestimmte Maß hinaus zu beeinträchtigen und
2.
Einwirkungen nach Maßgabe des Absatzes 1 Nummer 2 zu dulden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WoEigG/14#abs-3 (3) Hat der Wohnungseigentümer eine Einwirkung zu dulden, die über das zumutbare Maß hinausgeht, kann er einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen.
Wird zitiert von 568 Entscheidungen zu § 14 WEG →
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Nach Gewicht
- LG Frankfurt am Main, 04.05.2022 – 2-09 S 11/20
- AG Stuttgart, 22.03.2011 – 62 C 6646/10
- AG Neuss, 20.12.2017 – 91 C 150/17Zitiert von 1
- BGH, 11.06.2021 – V ZR 41/19Wohnungseigentum: Geltendmachung von Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüchen durch den Wohnungseigentümer nach der Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes bei Beeinträchtigungen sowohl des räumlichen Bereichs seines Sondereigentums als auch des Gemeinschaftseigentums; Anspruch auf Ausgleich in GeldZitiert von 12
- LG München II, 01.03.2023 – 1 S 7620/22 WEGZitiert von 1
- BGH, 09.12.2016 – V ZR 124/16Wohnungseigentum: Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum; Abrechnung der Reparaturkosten eines Wohnungseigentümers bei Beseitigung des Schadens in EigenarbeitZitiert von 19
Zuletzt entschieden
- BGH, 11.06.2026 – V ZR 62/25
- BGH, 27.02.2026 – V ZR 219/24Umfang der Erstherstellungspflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beim steckengebliebenen BauZitiert von 3
- BGH, 20.02.2026 – V ZR 34/25Sondereigentumsfähigkeit von Räumen mit gemeinschaftlichen Anlagen und EinrichtungenZitiert von 1
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