Gesetze / Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz
VwRehaG§ 9 Antrag
Stand: 02.12.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwRehaG/9#abs-1 (1) Der Antrag nach § 1 kann von einer natürlichen Person, die durch die Maßnahme unmittelbar in ihren Rechten betroffen ist und nach deren Tod von demjenigen, der ein rechtliches Interesse an der Rehabilitierung des unmittelbar Betroffenen hat, gestellt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwRehaG/9#abs-2 (2) Der Antrag nach § 1a Absatz 1 kann von einer natürlichen Person, die durch die Maßnahme unmittelbar betroffen ist, und nach deren Tod von demjenigen, der ein berechtigtes Interesse an der Rehabilitierung des unmittelbar Betroffenen hat, gestellt werden. Der Antrag nach § 1a Absatz 2 kann von einer natürlichen Person, die durch die Maßnahme unmittelbar betroffen ist, gestellt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwRehaG/9#abs-3 (3) Der Antrag nach § 1 oder § 1a ist schriftlich bei der zuständigen Rehabilitierungsbehörde zu stellen.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 9 VwRehaG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 21.03.2011 – 3 B 70/10Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; natürliche Person; Antrag Dritter; Folgeansprüche
- BVerwG, 21.03.2011 – 3 B 70.10Zitiert von 4
- BVerwG, 21.08.2018 – 3 B 18/17Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; unmittelbare Betroffenheit von enteigneten Gesellschaftern einer juristischen PersonZitiert von 3
- BVerwG, 21.08.2018 – 3 B 19/17Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; unmittelbare Betroffenheit von enteigneten Gesellschaftern einer juristischen PersonZitiert von 1
- VG Meiningen, 24.09.2024 – 8 K 362/23 Me
- BVerwG, 26.08.2026 – 8 B 6.26Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Voraussetzungen einer hoheitlichen Maßnahme bei nur mittelbarer Betroffenheit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 01.10.2018 – 3 B 20/17Ergänzung einer Rehabilitierungsbescheinigung um weitere VerfolgungsmaßnahmenZitiert von 8
- BVerwG, 08.11.2012 – 3 B 22/12Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Antragsberechtigung; Bodenreformeigentum; Rechtsstaatswidrigkeit der Enteignung
- BVerwG, 08.11.2012 – 3 B 22.12
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 VwRehaG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.11.2019 Ausfertigung
§ 9 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I 1752)
BGBl. 2019 I S. 1752
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02.12.2010 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2010 (BGBl. I 1744)
BGBl. 2010 I S. 1744
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22.12.2003 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2003 (BGBl. I 2834)
BGBl. 2003 I S. 2834
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20.12.2001 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I 3986)
BGBl. 2001 I S. 3986
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17.12.1999 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 1999 (BGBl. I 2662)
BGBl. 1999 I S. 2662
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.