Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/1215 · S. 11
Zu Artikel 2 (Änderung des Bundeszentralregister-
Zu Artikel 2 (Änderung des Bundeszentralregister- gesetzes) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung von § 17a StrRehaG (neuer Absatz 7). Um das Vorliegen even- tueller Ausschlussgründe für die Gewährung der besonderen Zuwendung zu prüfen, muss die zuständige Behörde eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister er- halten können. Da die Zuständigkeit nicht zwingend und in allen Ländern bei einer obersten Landesbehörde liegt, die die unbeschränkte Auskunft bereits nach § 41 Absatz 1 Nummer 2 des Bundeszentralregistergesetzes erhalten kann, bedarf es einer besonderen Regelung. Drucksache 17/1215 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung Die Bundesregierung nimmt zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates wie folgt Stellung: Bei den mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderun- gen des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes handelt es sich – wie der Entwurf in der Begründung selbst feststellt – weitgehend um Klarstellungen zum Verfahren. Aus Sicht der Bundesregierung erscheint insbesondere hinsichtlich der Festlegung der Mindesthaftdauer und der Nichtberücksichti- gung des Kindergeldes bei der Einkommensberechnung eine gesetzliche Klarstellung angezeigt. Auch hinsichtlich der Berücksichtigung von Beiträgen zur betrieblichen Alters- vorsorge, der entsprechenden Anwendung von Rückzah- lungsmodalitäten aus dem Rentenrecht auf die besondere Zuwendung und einer direkten Verweisung auf eine Durch- führungsbestimmung hält die Bundesregierung eine Klar- stellung für sinnvoll und stimmt dem Entwurf des Bundesra- tes insoweit zu (Buchstabe a). Soweit der Entwurf des Bundesrates weitere Klarstellungen zum Verfahren enthält, wird die Bundesregierung diese prüfen (Buchstabe b). Die vorgeschlagenen Regelungen für Betrof
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.178 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/1215, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 33.858–38.036 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.26) +D1D2D3 · Prüfwert 17534b3be9ddead3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP