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Artikel 2 · BT-Drs. 17/1215 · S. 11

Zu Artikel 2 (Änderung des Bundeszentralregister-

Zu Artikel 2 (Änderung des Bundeszentralregister-
gesetzes)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung von
§ 17a StrRehaG (neuer Absatz 7). Um das Vorliegen even-
tueller Ausschlussgründe für die Gewährung der besonderen
Zuwendung zu prüfen, muss die zuständige Behörde eine
unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister er-
halten können. Da die Zuständigkeit nicht zwingend und
in allen Ländern bei einer obersten Landesbehörde liegt, die
die unbeschränkte Auskunft bereits nach § 41 Absatz 1
Nummer 2 des Bundeszentralregistergesetzes erhalten kann,
bedarf es einer besonderen Regelung.
Drucksache 17/1215 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung
Die Bundesregierung nimmt zu dem Gesetzentwurf des
Bundesrates wie folgt Stellung:
Bei den mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderun-
gen des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes handelt es
sich – wie der Entwurf in der Begründung selbst feststellt –
weitgehend um Klarstellungen zum Verfahren. Aus Sicht der
Bundesregierung erscheint insbesondere hinsichtlich der
Festlegung der Mindesthaftdauer und der Nichtberücksichti-
gung des Kindergeldes bei der Einkommensberechnung eine
gesetzliche Klarstellung angezeigt. Auch hinsichtlich der
Berücksichtigung von Beiträgen zur betrieblichen Alters-
vorsorge, der entsprechenden Anwendung von Rückzah-
lungsmodalitäten aus dem Rentenrecht auf die besondere
Zuwendung und einer direkten Verweisung auf eine Durch-
führungsbestimmung hält die Bundesregierung eine Klar-
stellung für sinnvoll und stimmt dem Entwurf des Bundesra-
tes insoweit zu (Buchstabe a). Soweit der Entwurf des
Bundesrates weitere Klarstellungen zum Verfahren enthält,
wird die Bundesregierung diese prüfen (Buchstabe b). Die
vorgeschlagenen Regelungen für Betrof

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.178 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/1215, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 33.858–38.036 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.26) +D1D2D3 · Prüfwert 17534b3be9ddead3….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP