Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 122
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/122#abs-1 (1) §§ 88, 108 Abs. 1 Satz 1, §§ 118, 119 und 120 gelten entsprechend für Beschlüsse.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/122#abs-2 (2) Beschlüsse sind zu begründen, wenn sie durch Rechtsmittel angefochten werden können oder über einen Rechtsbehelf entscheiden. Beschlüsse über die Aussetzung der Vollziehung (§§ 80, 80a) und über einstweilige Anordnungen (§ 123) sowie Beschlüsse nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache (§ 161 Abs. 2) sind stets zu begründen. Beschlüsse, die über ein Rechtsmittel entscheiden, bedürfen keiner weiteren Begründung, soweit das Gericht das Rechtsmittel aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung als unbegründet zurückweist.
Wird zitiert von 4.220 Entscheidungen zu § 122 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Bayern, 24.05.2022 – 22 CS 22.711Zitiert von 5
- VG Schwerin, 04.12.2014 – 4 A 1826/11
- BVerwG, 13.09.2012 – 2 AV 11.12
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.12.2024 – 4 S 34/24
- VGH Hessen, 12.02.2024 – 28 A 1445/22.DZitiert von 3
- OVG NRW, 29.08.2022 – 4 B 920/22Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- OVG Sachsen, 21.09.2026 – 2 B 264/26Zulassung zum lehramtlichen Vorbereitungsdienst; Rechtmäßigkeit der Rücknahme wegen begründeter Zweifel an der Verfassungstreue Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 01.09.2026 – 24 L 2592/26Ausbildungsduldung: Kein Anspruch bei Einleitung von Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung vor Entscheidungsreife Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Bremen, 25.08.2026 – 5 V 1712/26Erfolgloser Eilantrag gegen die Fortnahme von Hunden sowie ein Haltungs- und Betreuungsverbot Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 122 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.