Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 88
Stand: 10.06.2019
Das Gericht darf über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden.
Wird zitiert von 6.862 Entscheidungen zu § 88 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 21.01.2015 – 4 B 42/14Zulässigkeit eines Zwischenurteils; Umstellung einer Verpflichtungs- auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage; Auslegung des KlagebegehrensZitiert von 44
- BVerwG, 27.04.2011 – 8 B 56/10Falsche Klagezielbestimmung führt zu fehlerhaftem VollendurteilZitiert von 9
- BVerwG, 13.01.2012 – 9 B 56.11Zitiert von 145
- BVerwG, 13.01.2012 – 9 B 56/11Ermittlung des Klagebegehrens; anwaltlich vertretener Kläger
- BVerwG, 17.08.2021 – 7 B 16/20Immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für muslimischen Gebetsruf über LautsprecherZitiert von 18
- BVerwG, 31.01.2018 – 8 C 12/17Tatsächliches Rechtsschutzbegehren; unbekannte Miterben einer Erbengemeinschaft jüdischer BerechtigtenZitiert von 12
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 02.09.2026 – 18 L 2138/26Schulrecht: Anspruch eines chronisch kranken Schülers auf Teilnahme an einer Klassenfahrt Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 01.09.2026 – 9 A 2971/21Reichweite der gerichtlichen Hinweispflicht bei anwaltlicher Vertretung; Subsidiarität der Feststellungsklage Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 31.08.2026 – 7 A 2015/25Keine Aufteilung einer einheitlichen Aufschüttung für die abstandsflächenrechtliche Bewertung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 88 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.