Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 88
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 6.407
Nach Gewicht
- BVerwG, 21.01.2015 – 4 B 42/14Zulässigkeit eines Zwischenurteils; Umstellung einer Verpflichtungs- auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage; Auslegung des KlagebegehrensZitiert von 40
- BVerwG, 27.04.2011 – 8 B 56/10Falsche Klagezielbestimmung führt zu fehlerhaftem VollendurteilZitiert von 9
- BVerwG, 13.01.2012 – 9 B 56/11Ermittlung des Klagebegehrens; anwaltlich vertretener KlägerZitiert von 146
- BVerwG, 17.08.2021 – 7 B 16/20Immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für muslimischen Gebetsruf über LautsprecherZitiert von 18
- BVerwG, 31.01.2018 – 8 C 12/17Tatsächliches Rechtsschutzbegehren; unbekannte Miterben einer Erbengemeinschaft jüdischer BerechtigtenZitiert von 11
- BVerwG, 01.09.2016 – 4 C 4/15Untersagung von Grünlandumbruch auf Moorstandort; Auslegung des KlagebegehrensZitiert von 79
Zuletzt entschieden
- VG Gelsenkirchen, 11.08.2026 – 15 L 1487/26
- OVG NRW, 03.08.2026 – 19 B 563/26
- VG Köln, 31.07.2026 – 18 L 1489/26
6.407 Entscheidungen zu § 88 VwGO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 88 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Gericht darf über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden.