Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 108
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 6.834
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 26.09.2016 – 5 B 2/16 DZitiert von 9
- BVerwG, 26.09.2016 – 5 B 1/16 DZitiert von 10
- BVerwG, 12.12.2017 – 6 B 30/17 · Anerkennung als KriegsdienstverweigererZitiert von 23
- BVerwG, 26.09.2016 – 5 B 3/16 DVerbot überlanger Verfahrensdauer; Zurechnung zulässigen ProzessverhaltensZitiert von 42
- BVerwG, 14.12.2020 – 6 C 11/18Beobachtung einer Einzelperson durch das Bundesamt für VerfassungsschutzZitiert von 33
- BVerwG, 12.12.2019 – 5 B 15/19Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter über den bereits gewährten landestypischen Pauschalsatz hinausZitiert von 7
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 04.08.2026 – 13 A 346/23
- VG Aachen, 03.08.2026 – 10 L 478/26.A
- OVG NRW, 29.07.2026 – 10 A 1892/26.A
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 108 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/108#abs-1 (1) Das Gericht entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/108#abs-2 (2) Das Urteil darf nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten.