Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 108
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/108#abs-1 (1) Das Gericht entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/108#abs-2 (2) Das Urteil darf nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten.
Wird zitiert von 9.746 Entscheidungen zu § 108 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 14.10.2004 – 6 B 7.04Zitiert von 2
- BVerwG, 14.10.2004 – 6 B 6.04Zitiert von 37
- BVerwG, 26.09.2016 – 5 B 2/16 DZitiert von 10
- BVerwG, 26.09.2016 – 5 B 1/16 DZitiert von 34
- BVerwG, 11.03.2003 – 6 B 24.02
- BVerwG, 12.12.2017 – 6 B 30/17 · Anerkennung als KriegsdienstverweigererZitiert von 29
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 23.09.2026 – 4 CN 3.26, 4 CN 3.26 (4 CN 1.25)Erfolglose Anhörungsrüge wegen behaupteter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 18.09.2026 – 3 B 34.25Erfolglose Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Zumutbarkeitsschwelle für Verkehrslärm an Bestandsstraßen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 15.09.2026 – 1 B 16.26Berücksichtigung eines im Ausland anhängigen Ermittlungsverfahrens im Einbürgerungsverfahren; materielle Beweislast Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 108 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.