§ 79 Nutzungsrechte
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/79#abs-1 (1) Der ausübende Künstler kann seine Rechte und Ansprüche aus den §§ 77 und 78 übertragen. § 78 Abs. 3 und 4 bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/79#abs-2 (2) Der ausübende Künstler kann einem anderen das Recht einräumen, die Darbietung auf einzelne oder alle der ihm vorbehaltenen Nutzungsarten zu nutzen.
Permalink zu Abs. 2arecht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/79#abs-2a (2a) Auf Übertragungen nach Absatz 1 und Rechtseinräumungen nach Absatz 2 sind die §§ 31, 32 bis 32b, 32d bis 40, 41, 42 und 43 entsprechend anzuwenden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/79#abs-3 (3) Unterlässt es der Tonträgerhersteller, Kopien des Tonträgers in ausreichender Menge zum Verkauf anzubieten oder den Tonträger öffentlich zugänglich zu machen, so kann der ausübende Künstler den Vertrag, mit dem er dem Tonträgerhersteller seine Rechte an der Aufzeichnung der Darbietung eingeräumt oder übertragen hat (Übertragungsvertrag), kündigen. Die Kündigung ist zulässig
Ist der Übertragungsvertrag gekündigt, so erlöschen die Rechte des Tonträgerherstellers am Tonträger. Auf das Kündigungsrecht kann der ausübende Künstler nicht verzichten.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 79 UrhG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 10.05.2012 – I ZR 145/11Nachvergütungsanspruch eines Synchronsprechers: Grob fahrlässige Unkenntnis der anspruchsbegründenden Umstände; Zumutbarkeit der Erhebung einer Stufenklage zur Hemmung der Verjährung; Bewertung der Synchronisationsleistungen für den Hauptdarsteller eines Kinofilms - Fluch der KaribikZitiert von 25
- LG Hamburg, 21.10.2024 – 310 O 178/23
- LG München II, 29.01.2021 – 21 O 19277/18Zitiert von 1
- BGH, 02.06.2022 – I ZR 140/15Urheberrechtsverletzung im Internet: Betreiber einer Video-Sharing-Plattform als Täter einer öffentlichen Wiedergabe der von Nutzern hochgeladenen rechtsverletzenden Inhalte; Verbindung eines Tonträgers mit Bildern als eigenständige Nutzungsart; Voraussetzung eines Bereicherungsanspruchs wegen Eingriffs in ein nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht; Umfang des Auskunftsanspruchs - YouTube IIZitiert von 42
- OLG Köln, 12.07.2024 – 6 U 167/23Zitiert von 1
- KG, 29.06.2011 – 24 U 2/10Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LG Köln, 21.12.2023 – 14 O 354/23Zitiert von 3
- BGH, 21.04.2016 – I ZR 43/14Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Ausschließliches Recht des Künstlers auf das öffentliche Zugänglichmachen einer audiovisuellen Festlegung seiner Darbietung; Berufung auf den Grundsatz der Inländerbehandlung; Gewährung von Schutz auf Grund der nationalen Gesetzgebung; Erfolgsort einer unerlaubten Handlung bei öffentlichem Zugänglichmachen des Schutzgegenstandes über eine Internetseite - An Evening with Marlene DietrichZitiert von 58
- BGH, 16.04.2015 – I ZR 225/12Urheberrechtsschutzfähigkeit von Musikstücken: Erforderliche Werkhöhe; tatrichterliche Überzeugungsbildung zur schöpferischen Eigentümlichkeit eines Musikstücks durch Anhören und Einholung eines Sachverständigengutachtens; Überprüfung der tatrichterlichen Feststellungen in der Revisionsinstanz - GoldrapperZitiert von 29
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 79 UrhG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.12.2016 Ausfertigung
§ 79 Abs. 2 Satz 2 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I 3037)
BGBl. 2016 I S. 3037
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02.07.2013 Ausfertigung
§ 79 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2013 (BGBl. I 1940)
BGBl. 2013 I S. 1940
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26.10.2007 Ausfertigung
§ 79 geändert und neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Oktober 2007 (BGBl. I 2513)
BGBl. 2007 I S. 2513
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10.09.2003 Ausfertigung
§ 79 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. September 2003 (BGBl. I 1774; 2004 I 312 403)
BGBl. 2003 I S. 1774
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